In vielen Museen hängen Bilder, die ihren jüdischen Eigentümern von den Nazis gestohlen wurden. Oder die unter Druck verkauft werden mussten. In den letzten Jahren wird erforscht, woher die Kunstwerke stammen – und je nach Herkunft, werden sie den Eigentümerinnen oder Nachkommen zurückgegeben.
Der jüngste solche Fall ist gleich in mehrfacher Hinsicht erstaunlich. Es geht um ein Gemälde des grossen Schweizer Künstlers Ferdinand Hodler, zu sehen ist der «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen». Dieses Bild gibt die Stiftung von Kunstsammler Bruno Stefanini (SKKG) an die Erben von Martha Nathan zurück. SRF-Redaktorin Ellinor Landmann über die Signalwirkung dieser Rückgabe.
Was ist so besonders an der Rückgabe des Hodler-Bilds?
Martha Nathan floh 1937 aus Nazi-Deutschland und kam 1939 in die «sichere» Schweiz. Hier verkaufte sie 1941 das Hodler-Bild. Ähnlich wie sie verkauften zahlreiche Geflüchtete in der NS-Zeit ihre Sammlungen. Der Schweizer Kunstmarkt blühte seit 1933, unzählige Bilder wechselten hier die Besitzer. Heute wird erbittert gestritten, ob die Bilder zurückgegeben werden müssen oder nicht.
Die unabhängige Kommission der Stefanini-Stiftung sagt nun: Wir geben dieses Bild zurück, obwohl es der Sammlerin nicht in Nazi-Deutschland geraubt wurde, sondern sie es in der Schweiz veräussert hat. Der Grund: Sie musste das Bild verkaufen, um als vermögende Geflüchtete zu gelten und so ihre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verlängern zu können. Anders gesagt: Ihre Verfolgung endete nicht an den Grenzen der Schweiz.
Andere Einrichtungen sehen das jedoch anders ...?
Die Zürcher Bührle-Stiftung vertritt in der Debatte die Gegenseite: Nur diejenigen Bilder seien heikel, die in Nazi-Deutschland oder besetzten Gebieten gestohlen wurden. Verkäufe in der Schweiz hätten ohne Zwang stattgefunden, sodass die Werke nicht zurückgegeben werden müssten.
Die Bührle-Stiftung ist aber noch aus einem anderen Grund spannend: Sie besitzt ein weiteres Bild aus der Sammlung von Martha Nathan, ein «Nachtessen» von Claude Monet. Auch dieses Bild wurde in der Schweiz verkauft, und zwar 1944. Die Ausgangslage ist für beide Bilder vergleichbar. Warum der Zürcher Monet unbedenklich sein soll, während die SKKG ihren Hodler zurückgibt, erschliesst sich nicht.
Müssen nun noch mehr Werke aus Stefaninis Sammlung zurückgegeben werden?
Die Stiftung ist quasi die Musterschülerin unter den Schweizer Stiftungen. Sie erforscht ihre Bestände professionell und hat eigens eine unabhängige Kommission eingerichtet, um nicht selbst entscheiden zu müssen, was zurückgegeben wird. So eine aufwendige und ausgefeilte Struktur gibt man sich nicht, wenn es nur um ein einziges heikles Werk geht.
Macht der Entscheid der SKKG die Rückgabe gestohlener Werke künftig einfacher?
Das ist die grosse Frage. Und auch ob man nicht nur zurückgibt, was einst gestohlen wurde, sondern auch, was verkauft wurde. Solche Fragen werden auf Bundesebene bald vor die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe kommen. Noch hat sie allerdings keine einzige Empfehlung abgegeben. Ob sie der SKKG in ihren Empfehlung folgt, wird interessant.