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Schwangerschaftsabbruch: Ethikkommission will Praxis bei spätem Abbruch vereinheitlichen
Aus Echo der Zeit vom 28.02.2019. Bild: Getty Images
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Tabu Spätabbruch Wenn Hochschwangere abtreiben

Auch nach der gesetzlichen Frist werden Schwangerschaften abgebrochen. Die Nationale Ethikkommission hat dafür Empfehlungen veröffentlicht.

Ein Schwangerschaftsabbruch im fortgeschrittenen Stadium ist kein leichtes Thema. Auch nicht für Andrea Büchler. Sie ist Präsidentin der Nationalen Ethikkommission und hat die jüngsten Empfehlungen des Gremiums mitverfasst.

«Bei einem Abbruch in einer späten Phase der Schwangerschaft haben wir es mit sehr belastenden Situationen zu tun», sagt sie. «Wie immer sich die Frau, das Paar, der Arzt, die Ärztin entscheiden, es ist immer schwierig.»

Für einen Spätabbruch braucht es eine sogenannte Indikation, das heisst: Ein Arzt oder eine Ärztin muss beurteilen, ob sich die schwangere Frau in einer körperlichen oder seelischen Notlage befindet und es für sie unzumutbar ist, die Schwangerschaft fortzusetzen.

Seelische Notlage

Das kann der Fall sein, wenn die Frau aufgrund einer schweren Depression suizidgefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft das Resultat eines Sexualdeliktes ist.

Auch eine Behinderung des Kindes kann eine Frau in eine schwere seelische Notlage bringen. Aus Zahlen des Bundesamtes für Statistik geht hervor, dass solche Fälle die Mehrheit bilden. «Die Beeinträchtigung des Fötus ist nie die Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch», betont Büchler. «Es muss immer die seelische Notlage der Frau sein.»

Bis zu welchem Zeitpunkt Schweizer Spitäler Spätabbrüche durchführen, ist unterschiedlich. Auch die angewandten Methoden unterscheiden sich von Klinik zu Klinik.

Meistens wird der Frau ein Medikament verabreicht, das die Geburt einleitet. Dieses Vorgehen hat eine Kehrseite: Aus einer Studie des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» ist bekannt, dass jährlich 25 Kinder nach einem Abbruch mit Lebenszeichen zur Welt kommen.

Diese Kinder leben nach der Geburt nur wenige Minuten oder Stunden. Doch in dieser Phase geniesst das Kind erhöhten Rechtsschutz.

«Die Geburt stellt in dieser Hinsicht eine Zäsur dar», erklärt Büchler. «Nach der Geburt steht das Wohl des Kindes im Zentrum der Erwägungen.»

Andere Länder, andere Richtlinien

Das heisst: Die Ärzte sind verpflichtet, das Leben der Kinder zu schützen und sie zu behandeln wie andere extrem Frühgeborene auch. Das bedeutet aber nicht, sie um jeden Preis am Leben zu erhalten, sondern ihnen ein möglichst gutes Sterben zu ermöglichen.

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Andere Länder kennen Richtlinien, die solche Situationen von vorneherein ausschliessen. Um Lebenszeichen nach dem Abbruch zu verhindern, wird dem Fötus noch im Mutterbauch eine Substanz gespritzt, die zum Herzstillstand führt.

Dieser sogenannte Fetozid wird etwa in England oder Österreich praktiziert. In der Schweiz sind die Spitäler mit dieser Praxis zurückhaltend.

Gespräch im Voraus

«Wichtig ist», sagt Büchler, «dass man die Frau oder das Paar darüber informiert, dass das Kind mit Lebenszeichen zur Welt kommen könnte. Und dass man diese Zeit vorbespricht.» Damit die kurze Lebensspanne des Kindes möglichst würdig gestaltet wird.

«An vielen Kliniken wird das gemacht», sagt Büchler. «Es bestehen Handbücher, Richtlinien, ein sorgsamer Umgang mit diesen Entscheidungen. Von solchen Best-Practices kann man profitieren.»

Trotzdem brauche es insgesamt mehr Transparenz und einheitliche Standards, mit diesem Thema umzugehen. Damit Schwangere in einer Notlage imstande sind, eine informierte Entscheidung zu treffen.

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