Das Walliser Kantonsparlament hat am Donnerstag mit grosser Mehrheit das Gesetz über die Finanzierung der dritten Rhonekorrektion verabschiedet. Das Gesetz ist nötig, um die genauen Beiträge zwischen Kanton, Gemeinden und anderen Beteiligten, wie Unternehmen und Eisenbahnkonzessionären festzulegen.
Die Walliser Regierung schätzt, dass die dritte Rhonekorrektion gut 3,4 Milliarden Franken kosten wird. Zu teuer – fand der Grosse Rat und schraubte die Gesamtkosten des Projekts nun auf 2,4 Milliarden runter. Der zuständige Staatsrat Jacques Melly relativierte jedoch im Rat: «Niemand weiss heute, wie teuer das Projekt wirklich wird.»
Gemeinden müssen deutlich weniger bezahlen
An den 2,4 Milliarden Franken müssen sich die Gemeinden mit zwei Prozent, also 48 Millionen Franken, beteiligen. So hat es das Kantonsparlament entschieden – entgegen dem Willen der Regierung. Der Staatsrat wollte die Gemeinden mit fünf Prozent belasten, also ursprünglich 170 Millionen Franken von 3,4 Milliarden.
Zu reden gab auch die Kostenbeteiligung der Unternehmen. Die Regierung schlug vor, dass diese drei Prozent der Kosten tragen sollen – das Parlament lehnte dies jedoch ab. Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch, um Gerichtsverfahren zu verhindern.