Ausgangslage: Seit 2004 gilt der aktuelle Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft. Dieser beinhaltet unter anderem eine 55-Stunden-Woche für Angestellte. Der Berufsverband der landwirtschaftlichen Angestellten fordert schon seit Jahren eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit.
Position Bauern: Viele Bauernbetriebe im Kanton St. Gallen sind Viehbetriebe. Da sei es besonders schwierig, die Arbeitszeiten zu reduzieren. Weniger Arbeitsstunden bei den Angestellten bedeute mehr Arbeit für die Bauernfamilien, sagt der St. Galler Bauernverband. Dieser wollte einen Vorschlag des Schweizer Bauernverbands übernehmen. Darin wird festgehalten, dass die maximale Wochanarbeitszeit in Betrieben mit Tierhaltung 52,25 Stunden beträgt.
Position Arbeitnehmer: Der Vorschlag des Schweizer Bauernverbandes sei keine Reduktion, sagt Roland Häberli, Interimspräsident des Verbands landwirtschaftlicher Angestellter Sektion St. Gallen. Es würden einfach die Pausen nicht mehr als Arbeitszeit gerechnet. Brutto bleibe die Arbeit gleich.
Verhandlungen: Die Gespräche für einen neuen Vertrag für das Jahr 2018 blieben ohne Ergebnis. Allerdings erklären beide Seiten, Gespräche seien noch nicht grundsätzlich gescheitert.