Die Ausgangslage: Die Pensionskasse der Stadt St. Gallen muss ihren Umwandlungssatz anpassen, der die Höhe der Rente bestimmt. Der Schritt ist notwendig, weil die Kapitalmärkte weniger Zinsen abwerfen und weil die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Deshalb muss die Rente nach unten angepasst werden, damit das angesparte Guthaben reicht.
Das Problem: Die Senkung des Umwandlungszinssatzes von 5,9 auf 5,2 Prozent schenkt ein. Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken sinkt die jährliche Rente von 5900 Franken auf 5200 Franken. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2018. Wer sich bis Ende Jahr frühpensionieren liess, kann noch unter dem alten Zinnsatz seine Rente beziehen.
Die Folge: Deshalb gibt es in der Stadt St. Gallen in diesem Jahr so viele Frühpensionierungen wie noch nie. 70 Personen machten diesen Schritt. Die Pensionskasse der Stadt St. Gallen verzeichnet Jahr für Jahr rund 70 Abgänge. In diesem Jahr schnellte die Zahl wegen der zusätzlichen Frühpensionierungen auf 140. Für das Personalamt bedeutet diese Welle vor allem zusätzliche Arbeit: Das Amt muss die Stellen neu besetzen. Grössere Probleme gebe es dabei aber nicht, heisst es auf Anfrage.