Für die Festsetzung der Abgaben und Beiträge der Solothurner Gemeinden an den Finanz- und Lastenausgleich 2017 legt die Regierung dem Kantonsrat drei Varianten vor. Der Regierungsrat bevorzugt jene Variante, die nur wenige Änderungen mit sich bringt.
Mit der von der Regierung beantragten Variante wird vor allem die Fortführung der bisherigen Steuerungsgrössen und Dotationen verfolgt. So sollen weiterhin gut 62 Millionen Franken verteilt werden können. Die Abschöpfungsquote bei den ressourcenstarken Gemeinden soll unverändert beibehalten werden.
Bevorzugte Variante: Nur kleine Änderungen
Die Mindestausstattung, das heisst das minimale Ausgleichsvolumen, soll pro Gemeinde auf 92 Prozent der kantonalen Steuerkraft angehoben werden. Damit könnte die im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Steuerkraft ausgeglichen werden. Die Differenz zum bisherigen Betrag soll der Kanton tragen.
Der geo-topographische Lastenausgleich soll unverändert mit 10 Millionen Franken dotiert werden. Ebenfalls unveränderte Dotationen sind laut Vorschlag der Regierung für den soziodemografischen Lastenausgleich mit 9 Millionen und für die Zentrumslastenabgeltung mit einer Million Franken vorgesehen.
Insgesamt kommen so rund 62,3 Millionen Franken über den Finanz- und Lastenausgleich unter den Solothurner Gemeinden zum Ausgleich. Von den ressourcenstarken Gemeinden werden rund 23,8 Millionen Franken als Abgaben entrichtet, der Staatsbeitrag beträgt 38,5 Millionen Franken.
Alternativen: Keine Änderung oder reiche Gemeinden entlasten
Dazu schlägt die Regierung in der Botschaft an das Parlament zwei Alternativvarianten vor. Bei der Variante 2 würde die Mindestausstattungsgrenze unverändert auf dem Stand von 2016 belassen.
Bei Variante 3 käme es zu einer Senkung der Abschöpfungsquote bei den «reichen» Gemeinden um einen Prozentpunkt. Ihre Abgaben wären dadurch geringer und würden durch eine Kürzung beim soziodemographischen Lastenausgleich um 0,5 Millionen Franken kompensiert. Es würde als ein tieferer Beitrag an «ärmere» Gemeinden verteilt.
Der Solothurner Kantonsrat berät die drei Varianten der Regierung Ende August oder Anfangs September.
Die Abgaben und Beiträge der Gemeinden im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleich müssen jährlich neu festgelegt werden. Als Basis für die Beiträge dienen Kennwerte zur finanziellen Lage der Gemeinden wie der Selbstfinanzierungsgrad und der Steuerfuss.