Der Mann wurde schuldig befunden, in der Nacht auf den 3. April 2011 in der «Luxory»-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er starb an inneren Blutungen.
«Es war eine ausgesprochen feige und brutale Tat», sagte Amtsgerichtspräsident Rolf von Felten bei der Urteilseröffnung am Freitag. «Man kann es kaum anders sagen: Das Opfer ist regelrecht abgeschlachtet worden.»
Der Türsteher habe auch seelisch leiden müssen, weil er nach der Tat noch fast eine Stunde am Leben gewesen sei. Der Täter weise eine hohe kriminelle Energie und Skrupellosigkeit auf, hielt von Felten fest. Es bestehe kein Zweifel, dass dieser den Türsteher habe töten wollen.
Täter kaum therapierbar
Bei der verhängten Verwahrung stützte sich das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten. Es bestehe eine Rückfallgefahr, und die geringe Frustrationstoleranz mache den Mann gefährlich, hiess es. Er sei kaum therapierbar.
Der Messerstecher muss zuerst die langjährige Freiheitsstrafe verbüssen und wird anschliessend verwahrt. Ob er jemals wieder auf freien Fuss kommt, ist derzeit offen. Die ordentliche Verwahrung muss in regelmässigen Abständen überprüft werden.
Serie von Straftaten
Das Amtsgericht befand den Mann auch des bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und der mehrfachen Körperverletzung schuldig. Er hatte die lange Reihe der Straftaten seit Juli 2010 verübt.
Der Täter muss zudem die Verfahrenskosten von rund 123'000 Franken übernehmen. Er muss einen Schadenersatz von 5000 Franken und Genugtuung von 40'000 Franken an die Mutter des Opfers bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans kantonale Obergericht weitergezogen werden.
Härteres Urteil als gefordert
Das Amtsgericht verhängte eine leicht härtere Strafe als von der Anklage gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und die Anordnung einer Verwahrung verlangt.
Der Verteidiger plädierte für eine Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren. Diese Strafe solle zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden.
Drogenkonsum und Erinnerungslücken
Vier Tage nach dem Tötungsdelikt war der Messerstecher an seinem Wohnort Grenchen festgenommen worden. Er sitzt seit Juni 2011 im vorzeitigen Strafvollzug.
Im mehrere Tage dauernden Prozess hatte er versucht, sich herauszureden. Er habe keine Erinnerungen an den genauen Ablauf der Tat. Er hatte bis zu seiner Verhaftung viel Alkohol und Drogen konsumiert.
Gerichtspräsident von Felten sagte in der Urteilsbegründung, die Erinnerungslücken des Täters im Prozess seien unglaubwürdig. Die Neigung des Täters, sich selbst als Opfer zu sehen und die Tat nie ganz zuzugeben, zeige, dass dieser «die Tat nicht wirklich bereut». (vitr/sda)