Verurteilt wurde die 33-jährige Frau wegen des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der qualifizierten Veruntreuung, ausserdem wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt sowie mehrfacher Fälschung von Ausweisen (Arbeitszeugnissen).
Vor dem Bezirksgericht Brugg gestand die ehemalige Finanzverwalterin ihre Taten und zeigte Reue. «Es war eine riesige Dummheit. Es tut mir leid», sagte die Frau vor Gericht. Die 16-monatige Haftstrafe wird zugunsten einer ambulanten, psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben.
Geld schon zurückgezahlt
Die verurteilte Frau bezahlte der Gemeinde die veruntreuten 64'000 Franken bereits zurück. Aus diesem Grund fand die Verhandlung vor dem Bezirksgericht im so genannten abgekürzten Verfahren statt.
Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten sich vorgängig auf das Strafmass geeinigt. Es gab am Prozess kein erneutes Beweisverfahren. Das Gesamtgericht hiess den «Deal» nach kurzer Beratung gut.
Amtsposition ausgenutzt
Die Frau hatte ihre Stelle im November 2012 angetreten. Sie kündigte per Ende März 2014 – «aus gesundheitlichen Gründen». Thalheim liegt im Bezirk Brugg und zählt knapp 800 Einwohner.
Als Finanzverwalterin hatte die Frau eine Verfügungsberechtigung über das Konto der Gemeinde. Im Februar 2013 überwies sie via e-Banking Geld auf ihr Privatkonto. Um diese Geldüberweisung zu tätigen, fälschte sie mehrere Kreditorenrechnungen der Gemeinde.
Im August 2013 erstellte sie einen falschen Zahlungsbeleg über mehrere hundert Franken und nahm den entsprechenden Betrag für sich aus der Gemeindekasse.
Sie hatte ausserdem Arbeitszeugnisse des ehemaligen Arbeitgebers gefälscht, um sich dadurch in einem Bewerbungsprozess oder bei einem neuen Arbeitgeber einen Vorteil zu verschaffen.