Gegen 19 Personen hat die Aargauer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln eröffnet.
Bei 14 Personen gehe es hierbei um «besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit», wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Gegen 5 weitere Personen gehe es um «(anderweitige) skrupellose Fahrweise».
Die 19 Personen gelten bei einer allfälligen Verurteilung gemäss den neuen «Via Sicura»-Richtlinen als Raser. Diese Richtlinien sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Ein Raser bereits verurteilt
Im Zusammenhang mit den laufenden Verfahren hat die Staatsanwaltschaft 8 Autos und 2 Motorräder beschlagnahmt.
Ein erster Fall wurde vom Bezirksgericht Brugg bereits abgeurteilt - mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 4'000 Franken. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall ans Obergericht weitergezogen.
Definition «Raser»
Nach den Gesetzesänderungen gilt nach den «Via Sicura»-Linien als Raser, wer die erlaubten Geschwindigkeiten um folgende Werte überschreitet:
- In der 30 km/h-Zone um 40 km/h.
- Innerorts (50 km/h) um 50 km/h.
- Ausserorts (80 km/h) um 60 km/h.
- Auf der Autobahn (120 km/h) um 80 km/h.
Ebenso gilt als Raser, wer «das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht», z.B. durch waghalsiges Überholen oder durch Mitmachen an nicht bewilligten Rennen.
7 Raser im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn hat die Staatsanwaltschaft seit Anfang Jahr gegen 7 Raser ein Strafverfahren eröffnet. Verurteilt wurde bis jetzt noch keiner dieser Raser, heisst es bei der Staatsanwaltschaft Solothurn auf Anfrage. Erst letzte Woche war ein Stürmer des FC Basels mit 111 anstatt den erlaubten 50 km/h im Kanton Solothurn geblitzt worden.