Der 30-jährige Mann war am frühen Sonntagmorgen des 29. Juli 2012 besonders brutal vorgegangen. Er verfolgte die damals 18-jährige Frau durchs Dorf auf ein freies Feld hinaus. Dort setzte er ihr die Pistole an den Hinterkopf und drückte ab.
Opfer wehrte sich heftig
Wie durch ein Wunder funktionierte die Pistole nicht richtig. Die Kugel drang nur bis unter die Kopfhaut des Opfers vor, so dass dieses auch nach der Schussabgabe Gegenwehr leisten konnte. Nach einem heftigen Abwehrkampf liess der Täter vom Opfer ab und flüchtete.
Dank guter Beschreibung durch das Opfer konnte der Täter in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Er war kurz nach der Schussabgabe noch einmal an den Tatort zurückgekehrt, um die beim Kampf verlorene Waffe zu holen. Er ist gemäss Informationen der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Dienstag geständig und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Täter wollte sich an Leiche vergehen
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob gegen den Täter inzwischen Anklage wegen versuchten Mordes. «Er hatte schon länger die Fantasie, eine Frau zu töten, und sich anschliessend an der Leiche zu vergehen», sagt Sprecherin Fiona Strebel gegenüber Radio SRF. Als er die 18-jährige erblickte, habe es bei ihm «Klick» gemacht. Die Frau sei zufällig sein Opfer geworden.
Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten unerlaubtes Tragen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit und mehrfache Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Auch soll er Fotos von sexuellen Handlungen mit Kindern heruntergeladen haben.
Gutachter: Mann könnte wieder zuschlagen
Der Schweizer sei vor dem Delikt der Polizei nicht bekannt gewesen und habe keinen Eintrag im Strafregister gehabt, hatte die Polizei kurz nach der Tat bekannt gegeben.
Die Staatsanwaltschaft fordert in der Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit anschliessender Verwahrung. Das in Auftrag gegebene gerichtspsychiatrische Gutachten diagnostizierte beim Beschuldigten ein hohes Risiko der Gefährdung von Frauen durch Gewalt- und Sexualdelikte, heisst es in der Mitteilung.
Schon früher Frauen verfolgt
Die Staatsanwaltschaft schätze das Risiko, dass der Beschuldigte in Freiheit weitere Gewalt- oder Sexualdelikte gegen Frauen begehen könnte, als sehr hoch ein. «Wir wollen nicht riskieren, dass er ein zweites Mal zuschlägt», begründet Sprecherin Fiona Strebel die Forderung nach der Verwahrung.
Denn der Mann sei schon früher Frauen nachgegangen. Etwa 10 Frauen hätten sich im Anschluss an seine Verhaftung bei der Polizei gemeldet. «Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass er bereits 2009 Frauen beobachtete und verfolgte, zu Schlimmeren ist es aber nicht gekommen.» Die Anklage ist am Bezirksgericht Aarau hängig. Ein Termin steht noch nicht fest.