Die Zahl der 3000 Unterschriften stamme aus der Zeit von 1980 und sei nie der gestiegenen Anzahl der Stimmberechtigten angepasst worden, heisst es in der FDP-Motion. 1980 seien für das Zustandekommen einer Initiative die gültigen Unterschriften von 1,1 Prozent der damals Stimmberechtigten notwendig gewesen.
Inzwischen brauche es für die Einreichung einer Initiative nur noch 0,73 Prozent der Stimmberechtigten. Ziel einer Volksinitiative müsse aber sein, möglichst viele Stimmen für ein Anliegen zu gewinnen, um eine Idee glaubhaft dem gesamten Stimmvolk zu unterbreiten.
Prozentzahl statt absolute Zahl?
Es gehe nicht um die Bekämpfung eines Missbrauchs oder die Einschränkung demokratischer Rechte von Minderheiten, sondern um die rollende Anpassung an die aktuelle Zahl der Stimmberechtigten. Deshalb soll die Unterschriftenzahl mittels einer Prozentzahl der effektiv Stimmberechtigten in der Verfassung verankert werden.