Der Mann beantragte unter anderem den Ausstand jener Richter des Aargauer Verwaltungsgerichts im Verfahren zum Fussballstadion, die bereits bei der Beurteilung seiner Stimmrechtsbeschwerde zum gleichen Thema mitgewirkt hatten.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Sie sei nicht ausreichend begründet, schreiben die Bundesrichter in ihrem Entscheid.
Das Bundesgericht wird sich auch noch materiell mit einer Beschwerde der gleichen Person zum Fussballstadion befassen müssen. Das Aargauer Verwaltungsgericht bestätigte die Baubewilligung für das Stadion im August, der Mann hat dieses Urteil jedoch weitergezogen.
Verzögerter Baustart
Der Spatenstich für das Projekt war ursprünglich für Herbst 2014 geplant gewesen. Das 10'000 Plätze zählende Fussballstadion Torfeld-Süd sieht Investitionen von 36 Millionen Franken vor.
Im Mantel des neuen Stadions sollen ein Einkaufszentrum sowie Büros, Wohnungen und Räume für Detailhandel und Gastronomie untergebracht werden.
Zusammen mit dem neuen Fussballstadion entsteht im Gebiet Torfeld Süd – in einem ehemaligen Industriegebiet östlich des Bahnhofs Aarau – für 170 Millionen Franken ein völlig neuer Stadtteil.