«Im Kindergarten ist die Unterrichtssprache grundsätzlich Mundart». Dieser Satz soll neu im Schulgesetz stehen, schlägt die Aargauer Regierung vor. Sie reagiert damit auf die Annahme der Mundartinitiative. Über 55 Prozent der Aargauer hatten im Mai 2014 der Initiative zugestimmt.
Für Kindergärtnerinnen, die nicht Mundart sprechen, hat das Folgen. Sie müssen um ihren Job fürchten. Die Regierung will nämlich auch das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen ändern, gab sie am Freitag bekannt.
Von den rund 60 Kindergärtnerinnen ohne Schweizer Pass werden aber wohl nur die wenigsten die Kündigung erhalten. Er rechne nur «mit einer Handvoll», bei denen das überhaupt in Betracht gezogen werden muss, sagt Victor Brun von der Abteilung Volksschule beim Kanton Aargau zu Radio SRF.
Folgendes führt dazu, dass die meisten Kindergärtnerinnen nichts zu befürchten haben:
- Grosszügige Übergangsfrist : Erst Ende Schuljahr 2018/2019 werden Kindergärtnerinnen entlassen, die nicht Mundart sprechen. Sie haben also viel Zeit, sich einen anderen Job zu suchen oder in einem Kurs Mundart zu lernen.
- Definition «Mundart» : Die Aargauer Regierung schlägt vor, dass Elsässerinnen und Süddeutsche als «der Mundart mächtig» gelten und also weiter unterrichten dürfen. Auch Voralbergerinnen dürfen bleiben. Ihre Dialekte seien gleich zu behandeln wie das Berndeutsche oder das Walliserdeutsch.
- Wechsel an Primarschule: Da Kindergärtnerinnen heute die gleiche Ausbildung haben wie Primarlehrer könnten viele Deutsche einfach eine 1. Klasse unterrichten und im Aargau bleiben.
Die Schulpflege wird zur Sprachpolizei
Und wer entscheidet, ob eine Kindergärtnerin gut genug Mundart spricht? Ob eine Elsässerin wirklich «der Mundart mächtig» ist? Die Regierung will diese Aufgabe den Schulpflegen überlassen. Die Schulen vor Ort sollen eigenständig entscheiden können, schlägt die Regierung dem Parlament vor.
Trotz Mundartinitiative soll ein Teil des Unterrichts am Kindergarten weiter in Hochdeutsch stattfinden. Im Lehrplan soll festgelegt werden, dass z.B. Gedichte oder Lieder weiter in Hochdeutsch vorgelesen und gesungen werden dürfen.