Das Justizgericht des Kantons Aargau entscheidet über Disziplinarverfahren gegen Richter. Das heisst: es ist die letzte Instanz, wenn es um Bussen und Stafen gegen Richter anderer Gerichte geht. Punkt. Für alles andere ist es nicht zuständig.
«Falsch verbundene» Fälle
Das Gericht gibt es jetzt seit fast zwei Jahren. Zum Ernstfall ist es in dieser Zeit nicht gekommen. «Wir mussten in keinem Disziplinarverfahren entscheiden», sagt Gerichtspräsident Georg Müller gegenüber Radio SRF. Beschäftigt hat sein Team etwas ganz anderes: Fälle, die versehentlich beim Justizgericht eingereicht wurden.
Wem das Urteil nicht passt, der muss zum Obergericht
«Es gibt Leute, die denken, dass das Justizgericht das Ober-Obergericht des Kantons ist», erzählt Georg Müller. Und das stimmt eben nicht. Wer inhaltlich mit einem Urteil nicht einverstanden ist, muss weiterhin zum «richtigen» Obergericht. Trotzdem landeten drei solche Dossiers in den letzten zwei Jahren beim Justizgericht.
Aargauer Justizrichter sind nur nebenamtlich tätig
An sich nicht weiter problematisch. Aber: So sind laut dem Gerichtspräsidenten Kosten von «einigen tausend Franken» enstanden, die der Steuerzahler tragen muss. Denn: die rein nebenamtlichen Richter kosten nur, wenn man sie anruft. Auch wenn man das versehentlich tut.