Der Eigenmietwert ist im Kanton Aargau seit Anfang dieses Jahres gestiegen – und damit auch die Steuern für Wohnungs- und Hausbesitzer. Einige könnte das sehr hart treffen. Das Kantonsparlament liebäugelt deshalb mit einer möglichen Härtefallregelung.
Wie diese Härtefallregelung genau aussehen soll, steht noch nicht fest. Dies soll die Regierung erst noch prüfen. Ein entsprechendes Postulat ist bereits eingereicht worden. Was die Regierung davon hält, wird sie später noch bekannt geben.
Petition der Eigenmietwert-Gegner
Abgelehnt hat das Parlament jedoch die Forderung, ganz auf einen höheren Eigenmietwert zu verzichten. Hintergrund dieser ganzen Diskussion ist eine Petition von Kritikern des Eigenmietwerts. Das Komitee «Eigenmietwert-Nein» hatte im Mai mehr als 5000 Unterschriften eingereicht.
Damit forderte es, dass das Kantonsparlament den eigenen Entschluss vom November wieder umstösst – sprich: Auf die geplante Erhöhung des Eigenmietwerts rückwirkend zu verzichten. Stattdessen soll es eine neue Vorlage geben. Dazu kommt es nun aber nicht. Das Parlament kommt den Petitionären mit dem Prüfungsauftrag für eine Härtefallregelung aber ein wenig entgegen.
Das Parlament hatte im November 2015 einen höheren Eigenmietwert beschlossen, da dieser in vielen Fällen zu tief berechnet wurde. Konkret sollte der Eigenmietwert 60 Prozent des Marktwertes einer Immobilie entsprechen. In 130 von 213 Aargauer Gemeinden liegt der Wert jedoch unter 55 Prozent.