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Eine Frau hält ein Kind in den Armen
Legende: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, muss mit einem höheren Eigenmietwert rechnen. Keystone

Aargau Solothurn Aargau: Höherer Eigenmietwert für alle – oder doch nicht?

Wer in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnt, der muss im Aargau seit diesem Jahr einen höheren Eigenmietwert versteuern. Daran hält das Kantonsparlament fest, wie es am Dienstag entschieden hat. Allerdings werden künftig vielleicht nicht alle Hausbesitzer gleich behandelt.

Was ist der Eigenmietwert?

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Der Eigenmietwert ist eine angenommene Einnahme. Diese könnte jemand erzielen, wenn er sein Haus oder seine Wohnung vermieten würde, statt selbst darin zu wohnen. Die theoretische Einnahme wird dem Einkommen zugerechnet, und muss entsprechend versteuert werden. Im Gegenzug kann der Hausbesitzer Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen.

Der Eigenmietwert ist im Kanton Aargau seit Anfang dieses Jahres gestiegen – und damit auch die Steuern für Wohnungs- und Hausbesitzer. Einige könnte das sehr hart treffen. Das Kantonsparlament liebäugelt deshalb mit einer möglichen Härtefallregelung.

Wie diese Härtefallregelung genau aussehen soll, steht noch nicht fest. Dies soll die Regierung erst noch prüfen. Ein entsprechendes Postulat ist bereits eingereicht worden. Was die Regierung davon hält, wird sie später noch bekannt geben.

Petition der Eigenmietwert-Gegner

Abgelehnt hat das Parlament jedoch die Forderung, ganz auf einen höheren Eigenmietwert zu verzichten. Hintergrund dieser ganzen Diskussion ist eine Petition von Kritikern des Eigenmietwerts. Das Komitee «Eigenmietwert-Nein» hatte im Mai mehr als 5000 Unterschriften eingereicht.

Damit forderte es, dass das Kantonsparlament den eigenen Entschluss vom November wieder umstösst – sprich: Auf die geplante Erhöhung des Eigenmietwerts rückwirkend zu verzichten. Stattdessen soll es eine neue Vorlage geben. Dazu kommt es nun aber nicht. Das Parlament kommt den Petitionären mit dem Prüfungsauftrag für eine Härtefallregelung aber ein wenig entgegen.

Das Parlament hatte im November 2015 einen höheren Eigenmietwert beschlossen, da dieser in vielen Fällen zu tief berechnet wurde. Konkret sollte der Eigenmietwert 60 Prozent des Marktwertes einer Immobilie entsprechen. In 130 von 213 Aargauer Gemeinden liegt der Wert jedoch unter 55 Prozent.

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