Die Regierungen der Kantone Aargau und Luzern einigten sich darauf, gemeinsam Entscheidungsgrundlagen zu einem Hilfswehr bei der Luzerner Seebrücke zu erarbeiten. Damit ist ein langer Streit zu Ende.
Der Aargau zieht dafür die beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern eingereichte Beschwerde gegen die Bewilligung des Projektes «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» zurück, wie das Aargauer Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mitteilte.
Hilfswehr im Vierwaldstättersee?
Mit der im August eingereichten Beschwerde hatte der Aargau erreichen wollen, dass der Vierwaldstättersee in das Hochwassermanagement einbezogen wird. Der Bau eines Hilfswehrs und eine auf Prognosen gestützte Seeregulierung müssten überprüft werden, verlangte der Aargau.
Die beiden Kantone führten die Gespräche trotz der Beschwerde weiter. Sie schlossen nun eine Vereinbarung ab. Der Kanton Luzern erklärte sich bereit, gemeinsam mit dem Kanton Aargau und in Begleitung des Bundes die notwendigen Abklärungen zu einem Hilfswehr zu treffen.
Hochwassermassen gerecht auf Regionen verteilen
Das Ziel sei, gemeinsam ein integrales Hochwassermanagement zu entwickeln, so dass die Wassermassen gerecht auf alle betroffenen Regionen verteilt werden könnten, hiess es.
Die Luzerner Stimmberechtigten hatten im Juni in einer kantonalen Abstimmung einen Kredit von 190 Millionen Franken für die Neugestaltung des Seetalplatzes in der Stadt Luzern sowie für den Hochwasserschutz beim Zusammenfluss der Kleinen Emme und Reuss gutgeheissen. Für den Hochwasserschutz sieht das Projekt vor, dass der Gewässerraum verbreitert, bestehende Brücken ersetzt sowie neue Brücken gebaut werden.