Bisher sind die Regeln klar: Der Kanton zahlt über die Hälfte, wenn sich ein Patient im Spital behandeln lässt. Anders sieht es aus, wenn der Patient ambulant behandelt wird. Dann muss er die medizinischen Leistungen selbst bezahlen; beziehungsweise die Krankenkassen werden zur Kasse gebeten.
Dies stösst dem Krankenkassenverband Santésuisse sauer auf. Er fordert, dass sich auch die Kantone an den ambulanten Leistungen beteiligen müssen. Das Argument der Krankenkassen: Die Kantone planen die Anzahl der Spitäler. Damit nehmen sie direkt Einfluss auf das Gesundheitswessen. Damit könnten sie die Kosten nicht mehr objektiv überwachen.
Aargau und Solothurn winken ab
Von der Forderung der Krankenkassen will man in den Kantonen Aargau und Solothurn jedoch nichts wissen. Der Kanton müsse zuerst die Mehrkosten verdauen, welche ihm die neue Spitalfinanzierung gebracht hätten, heisst es etwa von Seiten des Solothurner Gesundheitsamtes. Für den Kanton Solothurn mache dies 60 Millionen Franken aus.
Auch der Kanton Aargau winkt ab. Der Zeitpunkt der Forderung und das Vorgehen der Krankenkassen seien verfehlt, hiess es beim Aargauer Gesundheitsamt auf Anfrage von Radio SRF. Wenn schon, müsse man die Diskussion auf einer breiteren Ebene führen. Will heissen, die Kosten im gesamten Gesundheitswessen müssten angeschaut werden und nicht bloss ein einzelner Punkt.