Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Kantonsrates macht dem Aargauer Sozialdepartement unter anderem folgende Auflagen:
- Der Beschaffungsprozess für Einrichtungsgegenstände für Asylunterkünfte ist schriftlich zu regeln.
- Bestellungen über 10'000 Franken sind schriftlich zu regeln.
- Für Möbel ist ein detailliertes Pflichtenheft für die Ausschreibung von Lieferungen zu erstellen.
- Vergaben sind auf die Einhaltung des Submissionsdekretes zu prüfen.
- Verträge sind kollektiv zu unterzeichnen.
Die Kommission übernimmt damit vollumfänglich die Empfehlungen der Finanzkontrolle, die diese schon Mitte März 2016 abgegeben hat. Sie attestiert dem Sozialdepartement, dass dieses bereits Massnahmen umgesetzt habe. So wurde zum Beispiel Ende Mai im Amtsblatt des Kantons Aargau eine sehr detaillierte Ausschreibung für die Beschaffung aller möglichen Gegenstände publiziert, von der WC-Bürste bis zum Kochherd.
Die Empfehlungen der Finanzkontrolle und nun auch der Kommission gehen zurück auf einen medialen und politischen Wirbel, der Ende Januar losbrach. Die «Aargauer Zeitung» hatte damals berichtet, dass die Abteilung Asyl Schränke einer Firma aus Kroatien einkaufte.
Überreaktion von Susanne Hochuli?
Geliefert wurden die Schränke über eine Firma in der Schweiz. Zwischen dieser Firma und dem Einkäufer in der Sektion Asyl gab es eine verwandtschaftliche Beziehung. Die AZ warf die Frage auf, ob Vetternwirtschaft im Spiel sei.
Regierungsrätin Susanne Hochuli, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, reagierte scharf auf den Artikel. Sie beantragte bei der Finanzkontrolle eine Sonderprüfung des Aufgabenbereiches Asyl. Und sie stoppte die Einkäufe über die kritisierte Firma. Weiter unterstellte sie die Sektion Asyl direkt ihrem Generalsekretär.
Die Finanzkontrolle veröffentlichte ihren Bericht zur Sonderprüfung Mitte März. Vetternwirtschaft habe sie nicht feststellen können, teilte die Finanzkontrolle mit. Niemand habe sich mit den Einkäufen bereichert. Allerdings seien bei den Beschaffungsprozessen diverse Unklarheiten zutage getreten.
Dieser Meinung schliesst sich nun auch die Sozialkommission des Grossen Rates an. Sie verlangt aber vom Departement im Oktober einen Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen. Und die Finanzkontrolle muss bis Ende Juli 2017 ebenfalls noch einen Folgebericht machen.
Personelle Löcher im Asylbereich
Politisch ist die Angelegenheit damit weitgehend erledigt. Intern hat sie aber noch weitreichende Folgen. Die Massnahmen von Susanne Hochuli nach der Publikation des Zeitungsartikels kamen in ihrem Departement schlecht an. Diverse hochrangige Angestellte im Sozialdienst und im Asylwesen kündigten aus Protest gegen Susanne Hochuli.
Die dadurch entstandenen Lücken konnten bis jetzt nicht geschlossen werden. Entsprechend angespannt ist nach Informationen von Direktbeteiligten die personelle Situation im Asylwesen des Aargaus.