Nach einer Analyse der Situation und Rücksprache mit den betroffenen Spitälern soll die Spitalliste 2012 nicht angepasst werden, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales am Montag mitteilte.
Die umstrittenen Leistungsaufträge sollen vielmehr im Sinn eines pragmatischen Vorgehens im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Spitalliste 2015 neu überprüft werden.
Daher will der Kanton bei der Spitalliste 2012 auf eine Wiedererwägung beziehungsweise auf einen Widerruf der Entscheide verzichten. Der Kanton stellte dem Bundesverwaltungsgericht den Antrag, die Verfahren bis Ende 2014 zu sistieren.
In zwei Fällen soll das Bundesverwaltungsgericht einen materiellen Entscheid fällen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht dem vorgeschlagenen Vorgehen des Kantons zustimmt, so ändert sich faktisch nichts, wie es beim DGS auf Anfrage hiess. Die Beschwerden gegen die Spitallisten hatten nämlich eine aufschiebende Wirkung.
Spitalliste laut Bundesverwaltungsgericht bundesrechtswidrig
Mit den Anträgen reagiert der Kanton auf einen Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Die vom Regierungsrat beschlossene Spitalliste 2012 widerspricht dem Bundsrecht und ist damit rechtswidrig, wie das Gericht im Juli
entschied.
Der Regierungsrat habe die bundesrechtlich zwingend vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlassen, hielt das Bundesverwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest.
Das Kantonsspital Baden (KSB) hatte sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die vom Regierungsrat per 1. Januar 2012 verfügte Spitalliste gewehrt.
Das KSB sollte insgesamt neun verschiedene medizinische Behandlungen nicht mehr anbieten können. Der Regierungsrat erteilte die entsprechenden Leistungsaufträge nicht an das KSB. Es ging unter anderem um Katarakt (grauer Star) oder um Zerebrovaskuläre Störungen (Arterien-Verschluss).