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Aargau Solothurn Aargauer Ärzte verdienten illegal an Medikamenten

Ärzte im Aargau haben widerrechtlich am Versandhandel mit Medikamenten verdient. Zu diesem Schluss kommt die Aargauer Regierung. Im Aargau ist es Ärzten grundsätzlich verboten, rezeptpflichtige Medikamente an ihre Patienten abzugeben.

Ärzte, die an der Versandapotheke «Zur Rose» finanziell beteiligt sind, dürfen ihren Patienten keine Medikamente über diese Firma zustellen lassen. Die Interessenverflechtung sei unzulässig, entschied der Regierungsrat. Die Ärzte würden das Abgabeverbot umgehen.

Die an der Versandapotheke beteiligten Ärzte hätten ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke «Zur Rose», teilte der Regierungsrat mit.

Es sei davon auszugehen, dass die Ärzten dabei etwas verdient haben. Sie konkurrenzierten die lokalen Apotheken über den normalen Versandhandel hinaus, hält der Regierungsrat fest.

Versenden verboten

Es werde das im Aargau geltende Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärzte (Selbstdispensation) umgangen. Im Kanton dürfen Ärzte rezeptpflichtige Pillen und Salben den Patienten nur in Notfällen abgeben oder falls die nächste Apotheke über eine Stunde mit dem öffentlichen Verkehr entfernt ist.

Apotheker wehren sich

Der Regierungsrat bestätigt damit einen Entscheid des Gesundheitsdepartementes von Mitte 2007. Der Apothekerverband hatte sich mit einer Beschwerde gegen das Medikamenten-Versandmodell «Argomed» gewehrt.

Ärzte, die an der Apotheke «Zur Rose» beteiligt sind, dürfen sich nicht am Direktversand beteiligen, wie der Regierungsrat nun entschied. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Mitmachen möglich. Es darf jedoch kein wirtschaftlicher Nutzen für den Arzt entstehen.

Die Apotheke «Zur Rose» in Steckborn ist im Grundsatz eine normale öffentliche Apotheke. Sie verfügt jedoch über eine Versandhandelsbewilligung. Rund 80 Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte.

Volk entscheidet 2013

Die Medikamentenabgabe ist im Aargau politisch umstritten. Das Volk fällt 2013 einen Grundsatzentscheid. Zur Abstimmung kommen zwei kantonale Volksinitiativen: Die Ärzte möchten die Medikamente künftig selbst abgeben können. Die Apotheker wollen das bisherige Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.

Die Initiative «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe» des Ärzteverbandes hatten rund 8000 Stimmberechtigte unterzeichnet. 45'000 Stimmberechtigte unterschrieben die Initiative «Miteinander statt Gegeneinander» des Apothekerverbandes. (vitr/sda)

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