Der Kanton Aargau hat die Weisungen zur Schadenverhütung und Vergütung von Wildschäden überarbeitet. Die Änderungen sind per 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Unter anderem werden die Bauern verpflichtet, mehr Kulturen zum Schutz gegen die Wildschweine einzuzäunen. Neu müssen Kulturen eingezäunt werden, die über 5000 Franken Ertrag pro Hektare abwerfen. Früher lag die Grenze bei 6000 Franken. Der Bauernverband Aargau verlangt eine Rückkehr zur alten Regelung.
Kanton bezeichnet Änderungen als «ausgeglichen»
«Diese Änderung tut weh», sagt Ralf Bucher, Präsident des Bauernverbandes Aargau, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Betroffen seien primär Bio-Getreidebauern, da deren Kulturen Erträge zwischen 5000 und 6000 Franken pro Hektare einbringen würden. Gemäss Bucher müssen die Bauern nun hektarenweise Biogetreide einzäunen. Wer sich weigere, bezahle allfällige Wildschäden aus der eigenen Tasche.
Der kantonale Jagdverwalter Thomas Stucki kann die Bedenken der Bauern nachvollziehen. Er hält allerdings fest, dass die Änderungen der Weisungen ausgeglichen seien. Zum Beispiel sei der Stundenansatz für Handarbeit auf beschädigtem Wies- und Weidland erhöht worde. Damit werde der Reparaturaufwand für die Bauern stärker vergütet.