«Ich bin sehr froh, dass die Birkenstock-Rassisten und verwirrten Akademiker des Ecopop-Initiativkomitees in der SVP-Fraktion eine Abfuhr erlitten haben», sagte Büchel in der Nationalratsdebatte am 10. Juni. Ecopop-Geschäftsführer Andreas Thommen sah sich durch diese Worte in grober Weise in seiner Ehre verletzt.
Der Aargauer reichte deshalb Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Nationalrat Büchel ein. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG folgt Thommens Argumentation nicht. Sie geht auf seine Klage nicht ein, wie der «SonntagsBlick» berichtet.
Initianten «müssen sich Kritik gefallen lassen»
Darin schreibt die Staatsanwaltschaft, Büchlers Aussagen seien zwar «durchaus befremdlich und wenig reflektiert», jedoch nicht strafrechtlich ehrverletzend. Insbesondere der Begriff «Birkenstock-Rassist» ziele nicht darauf ab, den Kläger der Rassendiskriminierung im Sinne der Rassismus-Strafnorm zu bezichtigen. Vielmehr werde der Initiative «überspitzt und pointiert» vorgeworfen, sie benachteilige auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Staaten im Ausland.
Andreas Thommen könnte die Verfügung anfechten. Die Ecopop-Initiative verlangt, die Nettozuwanderung in die Schweiz pro Jahr auf höchstens 0,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu begrenzen. Gleichzeitig soll in der Verfassung verankert werden, dass mindestens 10 Prozent der Gelder für die Entwicklungshilfe für freiwillige Familienplanung eingesetzt werden.
Erklärtes Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Über die Initiative befindet das Stimmvolk am 30. November. National- und Ständerat haben die Vorlage für gültig erklärt, aber abgelehnt.