Reiche Gemeinden müssen zahlen, arme Gemeinden bekommen. So funktioniert einfach gesagt der Finanzausgleich.
Die Kantonsverwaltung schaut es genauer an: Sie unterscheidet den Finanzbedarf (wieviel Geld eine Gemeinde braucht, um ihre Aufgaben zu erfüllen) und die Steuerkraft (wieviel Steuern eine Gemeinde einnehmen könnte).
Gemeinden sind ärmer geworden
Im Jahr 2015 wurden die Aargauer Gemeinden im Durchschnitt etwas ärmer. Der Finanzbedarf der Gemeinden stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 1,5 Prozent, teilte der Kanton am Dienstag mit. Die Steuerkraft liegt um 0,8 Prozent über den Vorjahreswerten.
Aus diesem Grund sollen die Gemeinden im nächsten Jahr nun mehr Geld erhalten. Die Auszahlungssumme für 2017 erhöht sich um 3,2 Millionen Franken.
So sieht es dann fürs nächste Jahr aus: 87 Gemeinden erhalten insgesamt 47,8 Millionen Franken aus dem Finanzausgleich. Andererseits müssen 54 Gemeinden Abgaben von 27 Millionen in den Finanztopf abliefern.
Die Top 5 Empfänger im Aargauer Finanzausgleich 2017
Die Top 5 Zahler im Aargauer Finanzausgleich 2017
Nochmals Sonderbeiträge
Zudem erhalten 15 Gemeinden im kommenden Jahr Sonderbeiträge von 5,6 Millionen Franken, wie der Regierungsrat bereits Ende Juni mitgeteilt hatte. Es war geplant, diese als Übergangslösung konzipierten Sonderbeiträge aus dem ordentlichen Finanzausgleich Ende Jahr zu streichen.
Das vom Grossen Rat beschlossene Projekt zur Reform des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden und dem Kanton kann jedoch nicht wie geplant auf Anfang 2017 in Kraft treten. Gegen die zwei Vorlagen wurde im Juni das Referendum eingereicht.
Daher soll das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung um ein Jahr verlängert werden. Bei diesem Ausgleichsgesetz betragen die Beiträge und Abgaben je 24,3 Millionen Franken. 147 Gemeinden bekommen Geld überwiesen, 66 Gemeinden müssen Geld abliefern.
Verwaltung räumt Fehler ein
Weil der Finanz- und Lastenausgleich eine komplizierte Sache ist, unterlief selbst der Kantonsverwaltung bei den Berechnungen für das laufende Jahr ein Fehler. Wegen einer «Fehlinterpretation» wurden die Finanzbedarfsgrössen nicht korrekt ermittelt, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres einräumt.
Die notwendigen Anpassungen würden bei den meisten Gemeinden zu keinen oder relativ geringen Änderungen führen. Für ein Viertel der Gemeinden komme es jedoch zu grösseren Abweichungen gegenüber den ursprünglich berechneten Zahlen. 15 Prozent der Gemeinden profitieren nachträglich, während 10 Prozent in den sauren Apfel beissen müssen. Welche Gemeinden das sind, teilt der Kanton nicht mit.