Der Kanton wollte dem Lenzburger JC Weiersmüller zuerst gar keine Bewilligung für die Flosstouren zwischen Etzgen und Laufenburg erteilen, musste dies dann aber doch tun. Denn der Rhein ist ein internationales Gewässer und fällt deshalb unter internationales Recht. Kommen internationale Bestimmungen zur Anwendung, bleibt das Aargauische Recht aussen vor.
Auf Aare, Limmat und Reuss sind solche Flosstouren im Kanton Aargau verboten. JC Weiersmüllers Angebot ist das einzige im Kanton. Konkurrenz macht dem Lenzburger also nicht zu schaffen. Und trotzdem: Zahlende Kunden hatte Weiersmüller dieses Jahr nicht. «Ausser Freunden ist diesen Sommer niemand bei mir mitgefahren», sagt JC Weiersmüller gegenüber Radio SRF.
Der Floss-Kapitän erklärt sich das fehlende Interesse mit den schlechten Wetterverhältnissen und dem hohen Wasserstand des Rheins. Ausserdem hätte mehr Werbung wohl auch nicht geschadet, gibt er zu. Trotzdem plant JC Weiersmüller eine weitere Saison auf dem Rhein. Dafür muss er aber wieder eine neue Bewilligung beim Kanton beantragen.