Grundsätzlich sind Gemeindeversammlungen im Kanton Aargau öffentlich. Für die Protokolle dieser Versammlungen gelten aber besondere Regeln, sagt die Aargauer Datenschutzbeauftragte Gunhilt Kersten gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn: «Das Öffentlichkeitsprinzip gibt im Aargau Zugang zu Sachdaten und nicht zu Personendaten.»
Welche Person an einer Gemeindeversammlung was gesagt hat, das sei durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Insbesondere könnte solche Informationen nicht im Internet publiziert werden, sagt Gunhilt Kersten. Da seien solche Informationen über eine Person über eine Internetsuche einfach zu sammeln.
Persönlichkeitsschutz vor Öffentlichkeitsprinzip
Für Gunhilt Kersten verstösst dies nicht nur gegen den Persönlichkeitsschutz, sondern würde auch die politische Diskussion erschweren. Die Voten an Gemeindeversammlungen würden weniger offen.
Gemeindeversammlungsprotokolle können im Aargau einzig anonymisiert im Internet publiziert werden. Oder von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der betroffenen Gemeinde vor Ort eingesehen werden.
Die Diskussion über Gemeindeversammlungsprotokolle im Internet angestossen haben verschiedene Aargauer Gemeinden, welche bei der Datenschutzbeauftragten nachgefragt haben. Die selbe Diskussion wurde im Kanton Solothurn bereits im Juni geführt, über die im Kanton Solothurn öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Auch diese Protokolle sollen nicht im Internet publiziert werden, hat die Solothurne rDatenschutzbeauftragte Judith Petermann entschieden.