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Aargau Solothurn Aargauer Gemeinden sollen selbst über Tanzverbot bestimmen

Die Aargauer Gemeinden sollen im Gastgewerbebereich mehr Kompetenzen erhalten. Dazu ist eine Änderung des Gastgewerbegesetzes notwendig, welche die Aargauer Regierung nun dem Grossen Rat unterbreitet.

Neu sollen die Zuständigkeiten für die Bewilligung und die Abgabenerhebung für Einzelanlässe vom Kanton Aargau auf die Gemeinden übertragen werden. Die Abgaben aus dem Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen sollen künftig den Gemeinden zufallen.

Alkohol im Vordergrund, tanzende Menschen im Hintergrund.
Legende: Die Aargauer SVP will den Gemeinden punkto Spirituosen bei Dorffesten und punkto Tanzverbot mehr Spielraum ermöglichen. Keystone

Die Gemeinden sollen zudem an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können. Damit erhalten die Gemeinden Freiraum für örtlich angepasste Lösungen.

Anliegen der SVP

Mit der Vorlage werden zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt: Auf der einen Seite ist es die Motion der SVP-Fraktion zur Herstellung der Gemeindeautonomie im Bereich der Bewilligung für den Ausschank von Spirituosen an Quartierfesten.

Beim zweiten Vorstoss handelt es sich um eine Motion von Grossrat Serge Demuth (SVP) zur Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an christlichen Feiertagen durch die Gemeinden.

Der Vorschlag der Regierung findet Demuth gut. «Es ist in meinem Sinn, dass die Gemeinden selbst bestimmen können», so der SVP-Grossrat gegenüber Radio SRF. So könnten die Städte etwa das Tanzverbot an Feiertagen abschaffen. Kleine Gemeinden könnten es behalten.

Keine kantonal einheitliche Regel

Dies ist auch der grosse Unterschied zur Initiative der Piratenpartei, welche das Volk im Februar abgelehnt hatte. Diese hätte das Tanzverbot kantonal abgeschafft. Nun dürfte es keine einheitliche Regel geben.

Konkret könnten etwa in Aarau, Baden und Lenzburg die Clubs und Bars an Feiertagen länger offen bleiben. Diese Gemeinden haben nämlich im Februar für die Abschaffung des Tanzverbots gestimmt. Andere grosse Gemeinden wie Wettingen, Wohlen und Oftringen haben sich dagegen ausgesprochen.

Änderungen per März 2018 geplant

Bis die Gemeinden aber überhaupt über das Tanzverbot an Feiertagen entscheiden können, dauert es noch Monate. Zuerst einmal holt die Regierung die Meinungen von Parteien und Organisationen ein. Bis am 7. Oktober dürfen sie sagen, was sie sowohl von der Abschaffung des Tanzverbots, als auch von den anderen Änderungen des Gastgewerbegesetzes halten.

Danach entscheidet das Kantonsparlament über die Änderungen. Wenn alles wie geplant läuft, sollen sie am 1. März 2018 in Kraft treten. Solange kann also weiterhin nicht an Feiertagen im Kanton Aargau getanzt werden.

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