Im Vorfeld der Aargauer Grossratswahlen vom Herbst 2012 hatte der Verlag Effingerhof in Brugg, der die beiden Zeitungen herausgibt, einzelne Politiker angeschrieben und ihnen den Abdruck ihrer Standpunkte offeriert. Die Bedingungen für die Veröffentlichung waren der Kauf von Anzeigen oder die Zahlung von 550 Franken.
Gebot der strikten Trennung verletzt
Dies aber widerspricht dem Gebot der strikten Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Anzeigen, wie der Schweizer Presserat am Dienstag mitteilte. Das Vorgehen sei demokratiepolitisch höchst bedenklich. Das journalistische Selbstkontroll-Organ gibt damit dem Beschwerdeführer - dem Aargauer JUSO-Präsidenten Florian Vock - Recht. Er war einer der Empfänger des beanstandeten Angebots.
Der Presserat fordert den Verlag Effingerhof und die beiden Redaktionen dringend auf, ihre Praxis bei künftigen Wahlen zu ändern. Und präzisiert: «Wird die Publikation eines Kandidatenporträts an die Schaltung eines Inserats geknüpft, ist
dieses Porträt zwingend als 'Werbung', 'Inserat' oder ähnlich zu kennzeichnen.»