Der Aargauer Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken bestätigte am Samstag entsprechende Informationen der «Aargauer Zeitung Online». Derzeit werde zwischen dem Bundesamt für Justiz, der zuständigen Staatsanwaltschaft Baden und den französischen Behörden geregelt, wie und wann die beiden in die Schweiz gebracht werden.
Strafverfahren gegen die Grossmutter
Die Grossmutter erwartet in der Schweiz ein Strafverfahren. Das neunjährige Mädchen muss vorerst nicht zu ihrer Mutter nach Mexiko zurück. Die Grossmutter war letzte Woche mit ihrer Enkelin untergetaucht. Sie habe ihre Enkelin nicht entführt, hatte die Grossmutter in der SRF-Sendung «Rundschau» gesagt. Das Mädchen habe sich selber zusammen mit ihr in Sicherheit bringen wollen.
Nach der Entführung des Mädchens war ihr Vater ins Visier der Aargauer Staatsanwaltschaft geraten. Sie eröffnete gegen den Mann ein Strafverfahren.