Grund für die Resolution des ALV ist die Tatsache, dass die HPS Aarau seit Anfang Jahr zu einer privatrechtlichen Stiftung gehört. 2685 Personen unterzeichneten die Eingabe des ALV.
Behinderte Schüler zurück ins öffentliche Schulsystem
Eltern wollten, dass ihr Kind im öffentlichen Schulsystem eingebunden sei, heisst es in der Resolution. Die Heilpädagogischen Schulen seien mit langjähriger Tradition in die Kultur der Standortgemeinden eingebettet.
Schüler und Schülerinnen mit einer geistigen Behinderung gehörten zur Gesellschaft und hätten das gleiche Recht wie alle anderen Kinder, eine öffentliche Schule zu besuchen.
Misstrauen gegenüber Stiftungen
Der alv sieht Gefahren, wenn behinderte Kinder von privaten Institutionen unterrichtet werden. Vor allem mache man sich Sorgen, ob den Kindern nicht die jeweilige Weltanschaung der Institution vermittelt werde, sagte Niklaus Stöckli bei der Übergabe der Resolution an die Staatskanzlei.
Stiftung Schürrmatt wehrt sich
Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die Stiftung Schürrmatt, welche die Heilpädagogische Schule Aarau führt. Es sei eine Unterstellung, dass religiöse Weltanschauungen tendenziös vermittelt würden, wehrte sich Werner Sprenger, Direktor der Schürmatt im Regionaljournal Aargau Solothurn am Mittwoch. Die Stiftung wurde von der refomierten Landeskirche gegründet, wird aber heute konfessionsneutral geführt.
Kanton sieht keinen Handlungsbedarf
Der Kanton Aargau sieht keinen Handlungsbedarf. Christine Hänggi vom Bildungsdepartement führte gegenüber dem Regionaljournal aus, man habe in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht mit den Stiftungen, die die Sonderschulen betreiben. Man sehe keinen Grund, an der Zusammenarbeit etwas zu ändern.
Von den 29 Sonderschulen im Kanton Aargau werden 18 privat geführt. (sda/matb/salc)