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Aargau Solothurn Aargauer Krippengesetz ist endlich unter Dach und Fach

Es ist vollbracht. Nach jahrelangen Diskussionen hat der Aargauer Grosser Rat am Dienstag doch noch einen Beschluss zum Krippengesetz gefasst. Äusserst knapp nimmt das Kantonsparlament den Vorschlag der Regierung an. Gemeinden müssen also künftig Angebote für Kinderbetreuung mitfinanzieren.

Ein veritabler Abstimmungskrimi spielte sich am Dienstagmorgen im Aargauer Grossratsgebäude ab. Es ging um einen Beschluss zum Krippengesetz, das schon mehrfach gescheitert war. Umstrittenster Punkt war und ist, ob Aargauer Gemeinden sich finanziell an Krippen beteiligen müssen oder ob das freiwillig bleibt.

Die Abstimmung zu diesem Detail sowie die Schlussabstimmung endeten mit 68 zu 68 unentschieden und mussten per Stichentscheid durch den neuen Grossratspräsidenten Marco Hardmeier entschieden werden. Dieser votierte, wie seine Partei SP, mit Ja und verhalf dem Gesetz so zur Gültigkeit.

Damit müssen sich Gemeinden nun doch an den Kosten für Kinderkrippen und Mittagstische beteiligen. In der ersten Beratung des Gesetzes hatte der Rat noch beschlossen, dass sich die Gemeinden freiwillig an den Kosten beteiligen können.

Da das Gesetz nicht das notwendige Quorum von 71 Stimmen erreichte, wird die Vorlage nun dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Das nun beschlossene Kinderbetreuungsgesetz ist ein direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Kinder und Eltern» des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv). Diese Initiative hat im Kern das gleiche Anliegen wie das Krippengesetz, geht allerdings in einigen Punkten etwas weiter.

In einer Kinderkrippe sitzen mehrere Kinder und zwei Betreuerinnen an einem Esstisch
Legende: Im Aargau müssen Gemeinden künftig Angebote für Kinderbetreuung mitfinanzieren, das hat der Grosse Rat entschieden. Keystone

Gemeinden zu Angebot verpflichtet

Das Krippengesetz verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Aufgabe kann in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder Dritten erfüllt werden.

Die SVP wehrte sich dagegen, dass die Gemeinden verpflichtetet werden, ein Angebot aufzubauen. Die geltende Regelung mit einer Kann-Formulierung reiche aus. Die FDP vertrat den gleichen Standpunkt.

Die CVP erinnerte die FDP in mehreren Wortmeldungen daran, dass sich diese vor drei Jahren für eine verbindliche Formulierung eingesetzt habe. Aus der Sicht der CVP braucht es kein Gesetz mit einer Kann-Formulierung. Notwendig sei ein minimales Gesetz mit verbindlichen Vorgaben, also mit einer Verpflichtung.

Es müsse ein Zeichen gesetzt werden für eine Kinderbetreuung auch in den ländlichen Gemeinden, forderte die SP. Eine Kann-Formulierung bringe nichts, machte auch die EVP klar.

Volk muss entscheiden

In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz gutgeheissen. Den Stichentscheid gab der Grossratspräsidenten Hardmeier, weil es mit 68 zu 68 Stimmen erneut zu einem Patt kam. Die Abstimmung wird voraussichtlich im Juni stattfinden.

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