Die Aargauer Staatsanwaltschaft wirft einem Meditationslehrer vor, drei Frauen zum Teil über mehrere Jahre sexuell genötigt zu haben. Unter anderem soll der 64-Jährige seine «Schülerinnen» regelmässig zum Oralsex gezwungen haben. Sie alle gehörten zu einer «Meditationsgruppe».
Eine der drei Betroffenen soll er zudem dazu genötigt und angestiftet haben, bei der Strafuntersuchungsbehörde falsche Aussagen zu machen. Dies schreibt die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag in einer Mitteilung.
Bereits im Oktober 2012 hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Beschuldigten Anklage wegen Ausnützung einer Notlage erhoben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann in diesem Fall vor, er habe während mehrerer Monate zwei Frauen unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses dazu veranlasst, sexuelle Handlungen vorzunehmen und zu dulden.
Erstes Verfahren sistiert und Untersuchung ausgeweitet
Auch diese beiden Frauen hatten seiner «Meditationsgruppe» angehört. Nachdem kurz nach der Anklageerhebung eine weitere Frau gegen den Beschuldigten Anzeige erstattet hatte, sistierte das Bezirksgericht Zurzach auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren bis zum Abschluss der neu eröffneten Strafuntersuchung.
Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten strafbare sexuelle Handlungen gegenüber fünf Frauen vor. Der Mann befand sich seit November 2012 in Untersuchungshaft.
Inzwischen verfügte das Zwangsmassnahmengericht die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft. Die Anklage vom Oktober 2012 kommt nun zusammen mit der eingereichten Zusatzanklage zur Verhandlung.
Den Strafantrag wird die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach an der Hauptverhandlung vor Gericht bekanntgeben. Einen Termin für die Verhandlung hat das Bezirksgericht Zurzach noch nicht festgelegt.