Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Bezirksgericht Zurzach eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren gefordert. Der Verteidiger des Anklagten Meditationslehrers hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe den Frauen nur helfen wollen.
Keine Verwahrung
Zusätzlich zu den 9 Jahren und 9 Monaten muss der 64-Jährige Mann eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten absitzen. Diese war ihm vom Obergericht des Kantons Solothurn im April 2009 für ähnliche Delikte bedingt auferlegt worden. Diese Strafe wird mit der neuerlicher Verurteilung im Aargau nun wirksam.
Freigesprochen wurde der Mann gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom Vorwurf der Drohung. Zudem wurde das Verfahren bezüglich Ausnützung der Notlage in drei Fällen eingestellt.
Die übrigen Anklagepunkte, die zur Verurteilung führten, betrafen vier der fünf Klägerinnen. Ihnen muss der Mann Schadenersatz und Genugtuung in Höhe von fast 70'000 Franken bezahlen.Verwahrt wird der Mann nicht, da bei ihm die früheren und milderen Bestimmungen zur Anwendung kommen, die eine psychische Störung voraussetzen. Eine solche Störung liegt gemäss Gericht aber nicht vor.
Opfer aus Meditationsklasse
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, drei Frauen zum Teil über mehrere Jahre sexuell genötigt zu haben. Unter anderem soll er die Frauen, die alle seine «Schülerinnen» waren und seiner «Meditationsgruppe» angehörten, regelmässig zum Oralsex gezwungen haben.
Eine der drei Betroffenen soll er zudem dazu genötigt und angestiftet haben, gegenüber der Strafuntersuchungsbehörde falsche Aussagen zu machen. Im Oktober 2012 hatte die Aargauer Staatsanwaltschaft erstmals Anklage gegen den Beschuldigten in zwei Fällen erhoben. Später wurde die Strafuntersuchung auf drei weitere Fälle ausgeweitet.