Die Aargauer müssen im kommenden Jahr für die obligatorische Krankenpflegeversicherung pro Monat 14 Franken mehr bezahlen. Das geht aus den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Bundes hervor.
Die Monatsprämie von 387 Franken liegt jedoch um knapp 25 Franken unter dem Schweizer Mittelwert. Alle Nachbarkantone weisen mit Ausnahme der Kantone Luzern und Zug höhere Monatsprämien aus als der Aargau.
Die Erhöhung im nächsten Jahr liegt im Aargau um 0,2 Prozentpunkte unter dem Schweizer Wert von 4 Prozent. Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 beträgt die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung im Aargau rund 5,9 Prozent.
Auch Kinder zahlen mehr
Für junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren erhöht sich die Grundprämie 2015 um 4,6 Prozent auf 355,41 Franken pro Monat. Das ist ein Anstieg um 15,73 Franken. Die durchschnittliche Kinderprämie (bis 18 Jahre) beträgt 89,04 Franken pro Monat - das sind 3,59 Franken oder 4,2 Prozent mehr als 2014.
Die Monatsprämie für Erwachsene fällt unter den 47 im Aargau tätigen Krankenkassen sehr unterschiedlich aus. Die Bandbreite reicht von 313,30 Franken bis 463,90 Franken. Die Differenz kann pro Monat also 150 Franken betragen.
Spitäler kosten immer mehr
Die Hauptgründe für die Kostensteigerung seien bei der Mengenausweitung und im medizinischen Fortschritt zu suchen, schreibt das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in einer Stellungnahme. Tariferhöhungen habe es in den letzten Jahren nur wenige gegeben. In mehreren Bereichen seien die Tarife sogar gesenkt worden.
Die Entwicklung der Gesundheitskosten ist gemäss DGS mit vielen Unsicherheiten verbunden. Der grösste Kostenblock sei laut der Prognose der Versicherer der Bereich Spital stationär mit rund 26,1 Prozent der Gesamtkosten.
Die Kassen prognostizieren dafür insgesamt Kosten von über 576 Millionen Franken. Das entspricht pro versicherte Person rund 881,00 Franken pro Jahr. Bei der Spitalfinanzierung erhöht der Kanton seinen Anteil im kommenden Jahr um zwei Prozentpunkte auf das gesetzliche Minimum von 51 Prozent.
Im Zuge der neuen Spitalfinanzierung und des neuen Abrechnungssystems SwissDRG konnten sich viele Versicherer und Leistungserbringer jedoch nicht auf einen Tarifvertrag einigen. Die vom Regierungsrat festgesetzten Tarife wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Gericht fällte bislang noch keinen Entscheid.