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Eingang ins Obergericht Aargau.
Legende: Ein heute 20-jähriger Aargauer erschlug vor 4 Jahren im Tessin eine 17-jährige Frau. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn zu vier Jahren Freiheitsentzug, das Aargauer Obergericht bestätigt nun dieses Urteil. SRF

Aargau Solothurn Aargauer Obergericht bestätigt Urteil im Fall «Boi»

2009 erschlug ein junger Aargauer in Sessa TI eine 17-jährige Lehrtochter mit einem Holzscheit . Das Jugendgericht Baden verurteilte den heute 20-jährigen Täter im Februar dieses Jahres zu 4 Jahren Freiheitsentzug, das Aargauer Obergericht bestätigt nun dieses Urteil.

Im Februar 2013 war der heute 20-Jährige vom Bezirksgericht Baden zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt worden.

Ausserdem wurde er zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt, die maximal bis zum vollendeten 22. Lebensjahr dauert. Das Aargauer Obergericht bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Jugendgerichts Baden vom März dieses Jahres, wie es am Mittwoch mitteilte.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Gemäss der Jugendstrafprozessordnung fand die zweitinstanzliche Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Beschuldigte kann das Urteil nun noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Doch auch wenn der junge Mann die Strafe absitzt, ist es fraglich, ob er danach freikommt. Sofern er immer noch gefährlich für Dritte sein sollte, wird das zuständige Familiengericht darüber urteilen müssen, ob er gestützt auf das Zivilrecht fürsorgerisch weiterhin untergebracht werden muss.

Opfer galt zehn Monate lang als vermisst

Das Opfer, eine Vietnamesin aus dem Kanton Schwyz, war seit August 2009 als vermisst gemeldet. Sie war damals mit dem Zug ins Tessin gefahren anstatt nach Zürich, wie sie ihren Eltern angekündigt hatte.

Dort trafen sich das Mädchen und der Jugendliche zum ersten Mal. Sie kannten sich bereits seit etwa zwei Jahren aus dem Internet, aus Chats und Online-Spielen sowie von Telefongesprächen.

Nach der Tat schleifte der Jugendliche die Leiche einige Meter über den Waldboden und versteckte sie hinter Sträuchern. Er nahm einige Gegenstände des Opfers an sich, darunter das Handy. Darauf ging er in die Ferienwohnung seiner Eltern zurück, wo er sich nichts anmerken liess.

Täter schon früh erstmals befragt

Die Überreste des Opfers wurden im Juni 2010, erst zehn Monate nach dem Verschwinden, in Sessa TI aufgefunden. Der Jugendliche wurde am 23. Juni 2010 an seinem Wohnort im Kanton Aargau verhaftet. Aufgrund der ausgewerteten Handy-Daten hatte die Polizei den Schweizer bereits im August 2009 erstmals befragt.

Zur Tatzeit war der Beschuldigte erst 16 Jahre alt. Weil der junge Aargauer sein früher mehrmals abgelegtes Geständnis widerrufen hatte, fällte das Jugendgericht sein Urteil aufgrund der vorhandenen Indizien. Auch dieser, zwei Tage dauernde Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Neben dem Freiheitsentzug und einer geschlossenen Unterbringung, ordnete das Jugendgericht an, dass der Verurteilte den Angehörigen des Opfers Schadenersatz für die Bestattungskosten und Genugtuungen in Höhe von je 50'000 Franken für die beiden Eltern sowie von je 20'000 Franken für die drei Geschwister zahlen muss.

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