Ins Auge sticht der Piratenpartei der Paragraf Öffnungszeiten im «Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken» des Kantons Aargau.
Dort steht: «An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen.»
Neben dem Aargau kennen noch weitere fünf Kantone dieses sogenannte «Tanzverbot». Die Piratenpartei will diesen Passus nun ersatzlos streichen. Dazu hat sie eine kantonale Volksinitiative lanciert.
«Diese Bevormundung der Bevölkerung ist nicht zeitgemäss», schreibt die Partei in einer Mitteilung an das Regionaljournal Aargau Solothurn am Mittwoch. Wenn die Partei es schafft, 3000 Unterschriften zu sammeln, wird das Volk entscheiden müssen, ob es das «Tanzverbot» noch will oder nicht.