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Flugzeug über Haus
Legende: Die Nähe zum Flughafen Zürich ist ein Vorteil für den Aargau, der Fluglärm hingegen ist ein Nachteil. Keystone

Aargau Solothurn Aargauer Regierung: Ja, aber zum Betriebsreglement Flughafen

Die Aargauer Regierung wehrt sich gegen mehr Fluglärm in den Nachtstunden. Der Fluglärm dürfe die Siedlungsentwicklung im Ostaargau nicht beeinträchtigen. Die Regierung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die neu festgelegten Lärmgrenzen eingehalten werden.

In den am Freitag veröffentlichten Stellungnahmen zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich und zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) kritisiert die Regierung folgende Punkte:

  • Ausdehnung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb
  • Mehr Fluglärm für das Surbtal mehr Fluglärm
  • Ausdehnung des Gebiets mit Lärmauswirkung im Limmattal

Mehrere Flächen, in denen gemäss Entwurf der SIL-Anpassungen die Lärmplanwerte überschritten werden, sind im kantonalen Richtplan für die langfristige Siedlungsentwicklung vorgesehen, wie es in der Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) heisst.

Damit stehe die Anpassung des SIL-Objektblatts Zürich im Widerspruch zum geltenden Richtplan und zur geplanten Festlegung des langfristigen Siedlungsgebiets. Der Kanton Aargau habe ein hohes Interesse daran, dass die Flächen für die langfristige Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen würden.

Entflechtung von Starts und Landungen

Im Betriebsregelement gibt es aber auch Punkte, mit denen die Aargauer Regierung einverstanden ist:

  • Verbesserung der Sicherheit, indem die An- und Abflüge entflechtet werden
  • Optimierung der Routenführung der Starts über dem Aargau am frühen Morgen und Abend sowie in der Nacht so, dass möglichst wenig Siedlungsgebiet direkt überflogen wird.

«Nicht akzeptabel» ist laut der Regierung jedoch, dass tagsüber die längst versprochene Verbesserung der Startroute im Gebiet Mutschellen immer noch nicht realisiert wird. Die Regierung verlangt, dass diese Optimierung ebenfalls im laufenden Verfahren umgesetzt wird.

Lärmbelastung in der Nacht

Mit der Entflechtung des Ostkonzepts in den Abend- und Nachtstunden werde die neue Startroute über das Surbtal eingeführt. Gleichzeitig werde die derzeitige Startroute via Schneisingen – Limmattal – Mutschellen entlastet. Entgegen der bisherigen Sachplanung erfolge die Umlagerung auf die Surbtalroute jedoch in geringerem Mass, bemängelt die Regierung.

Wenn das Bazl die zulässige Lärmbelastung schon vergrössere, dann müsse es auch dafür sorgen, dass die Lärmgrenzen in Zukunft eingehalten würden. Der Aargau sei nicht mehr bereit, die alljährlichen Überschreitungen zu tolerieren, heisst es weiter.

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