Die neuen Vorschläge der Regierung stehen im Entwurf des «Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention». Dieses Gesetz legt die Massnahmen fest, die es braucht, damit der Kanton und die Gemeinden im Aargau genügend Asylunterkünfte haben.
Das Gesetz hat die erste Lesung im Grossen Rat bereits hinter sich. Es stiess dort mehrheitlich auf Zustimmung. In drei wichtigen Punkten verlangte das aargauische Kantonsparlament aber nach vertieften Abklärungen.
Grossunterkünfte – Anreizsystem für Gemeinden
- Prüfungsauftrag: Es soll für Gemeinden finanzielle Anreize geben, bei sich die geplanten Grossunterkünfte des Kantons aufzunehmen.
- Vorschlag der Regierung: Es soll kein Anreizsystem geben. Bund und Kantone bezahlen sowieso alle Kosten. Die Anreize würden in vielen Fällen den Falschen zugute kommen, zum Beispiel dort, wo eine Grossunterkunft weit entfernt von einer Gemeinde ist und eigentlich mehr die Nachbargemeinde tangiert als die Standortgemeinde.
Pflicht zur Aufnahme von Asylbewerbern
- Prüfungsauftrag: Es soll Vorschläge geben, die verhindern, dass sich reiche Gemeinden von der Aufnahmepflicht freikaufen.
- Vorschlag der Regierung: Freikaufen soll nicht mehr möglich sein. Nimmt eine Gemeinde keine Asylbewerber auf, bringt der Kanton diese unter, in Hotels irgendwo im Kanton. Die renitente Gemeinde muss dann die vollen Kosten bezahlen. «Ersatzvornahme» heisst diese Massnahme.
Zuteilung der Asylbewerber an die Gemeinden
- Prüfungsauftrag: Bis jetzt werden die Asylbewerber den Gemeinden aufgrund der Einwohnerzahl zugeteilt. Gibt es andere Möglichkeiten?
- Vorschlag der Regierung: Nicht mehr die Einwohnerzahl soll massgebend sein, sondern die «schweizerische Wohnbevölkerung». Gemeinden mit einem hohen Anteil von Ausländern müssten also weniger Asylbewerber aufnehmen.
Das Gesetz soll im Juni 2015 in den Grossen Rat kommen. Die Regierung hofft, dass es auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.