Die EVP-Grossrätin Lilian Studer hatte der Regierung verschiedene Verständnisfragen zum Heim in Buchs gestellt. Dieses wird vom Verband der Islamischen Kulturzentren mit Sitz in Zürich betrieben. Studer wollte unter anderen wissen, ob das Heim eine staatliche Bewilligung hat.
Ja, sagt die Regierung. Die Bewilligung sei auf den Leiter des Wohnheims ausgestellt und sie basiere auf der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern. Der Leiter sei ein deutscher Staatsbürger. Er gehöre selber keiner muslimischen Glaubensgemeinschaft an.
Positives Bild des Heims
Der Präsident der Trägerschaft sei Schweizer Bürger und habe eine leitende Funktion in einem Schweizer Unternehmen, schreibt die Regierung weiter. «Er grenzte sich wiederholt dezidiert gegenüber extremistischen Strömungen ab.»
Lilian Studer wollte auch erfahren, ob der Kanton das Heim schon besucht habe. Dies sei wiederholt geschehen, sagt die Regierung. Sogar häufiger, als das normalerweise bei Heimen für Jugendliche mit besonderen Betreuungsbedürfnissen der Fall sei.
Die Regierung schreibt: «Die beaufsichtigende Behörde hatte grundsätzlich ein positives Bild vom Aufenthalt der Knaben im Schülerwohnheim erhalten.»