Die kantonale Unterkunft soll drei Jahre lang betrieben werden. Die unterirdische Anlage befindet sich auf dem Gelände des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg.
Für den Regierungsrat ist nach eigenen Angaben klar, dass der Betrieb der temporären Asylunterkunft den Beratungs-, Forschungs- und Lehrbetrieb des Landwirtschaftlichen Zentrums nicht tangieren darf.
Daher würden ein Konsultationsgremium und eine Begleitgruppe eingesetzt, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen von SVP, FDP und CVP.
Mit dem Zentrum Liebegg sei geklärt worden, wie die Personengruppen voneinander getrennt und welche Teile des Grundstücks unter welchen Vorzeichen gemeinsam genutzt werden könnten.
Es sei nicht vorgesehen, dass Asylsuchende Gebäude, Anlagen und Räume der Schule nutzen würden. Es werde mit keinen übermässigen Beeinträchtigungen für den Betrieb des Landwirtschaftlichen Zentrums zu rechnen sein.
Sicherheitsdienst rund um die Uhr
Der kantonale Sozialdienst werde als Betreiber zusammen mit dem Zentrum und weiteren Beteiligten ein Sicherheitskonzept ausarbeiten und die bestehenden Bedenken aufnehmen.
Rund um die Uhr soll eine Sicherheitsperson zusätzlich zu den Betreuern und zum Nachtdienst anwesend sein. Der Kanton rechnet dafür mit Kosten von 675'000 Franken pro Jahr.
Der Kanton will das Baugesuch für die Nutzung der Unterkunft im militärischen Teil des Kommandpostens Liebegg bei der Standortgemeinde im Herbst einreichen. Zunächst hatte er geplant, das Gesuch bereits im Frühling zu deponieren.
Umbau für 180'000 Franken
Der Kanton beziffert die Kosten für den Umbau der Unterkunft und für die notwendige Infrastruktur auf 180'000 Franken. Die Globalpauschale des Bundes deckt die Kosten. Die Unterbringung von Asylsuchenden in dieser Unterkunft sei «als wirtschaftlich zu qualifizieren», merkt der Regierungsrat an.
Von der geplanten Belegung nicht betroffen ist der zivile Teil des Kommandopostens Liebegg, der dem Kantonalen Führungsstab in Notlagen zur Verfügung steht. Er kann unabhängig von der Belegung des militärischen Teils betrieben werden.