Der Kanton Aargau hat bereits eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet, bei der sich Mitarbeiter melden können, wenn sie bedroht werden. Das Problem ist jedoch, dass diese Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) nur den aktuellen Fall kennt. Was der Täter vorher schon verbrochen hat und wie gefährlich er ist, kann sie häufig aus Datenschutzgründen nicht herausfinden. Dazu ist heute das Einverständnis des Täters nötig.
Mit der Gesetzesänderung will die Aargauer Regierung nun erreichen, dass die FAPS künftig einfacher bei Polizei und Staatsanwaltschaft abklären kann, ob eine Person aktenkundig ist.
Die Anhörung zeigte, dass die meisten Parteien für die Anpassung sind. Von den grossen Parteien zeigte sich einzig die SP skeptisch. Mit dem Segen des Aargauer Kantonsparlamentes könnten die Daten von Querulanten ab März 2016 einfacher zwischen den unterschiedlichen Stellen ausgetauscht werden.