Es geht um Fälle wie jenen aus Gipf-Oberfrick. Dort machte sich eine Holländerin unbeliebt, weil sie sich gegen Kuhglocken wehrte. Ihr Einbürgerungsgesuch wurde von der Gemeindeversammlung abgelehnt. Die Regierung hat die Beschwerde der Ausländerin dann aber mit Verweis aufs Gesetz gutgeheissen.
Regierungsrat will heisse Kartoffel weitergeben
Regelmässig wird die Regierung für solche Entscheide wie zu Gipf-Oberfrick in der Öffentlichkeit kritisiert. Sie setze sich über Volksentscheide hinweg, heisst es dann etwa in Leserbriefen. Obwohl die Regierung lediglich geltendes Recht anwendet, das von den Gemeinden missachtet wurde.
Nun will die Aargauer Regierung ihre unbeliebte Aufgabe abgeben und nicht mehr für Beschwerden zuständig sein. Neu soll das Verwaltungsgericht über Einbürgerungsbeschwerden entscheiden.
Das schlägt der Regierungsrat im Entwurf zum Gesetz über das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht vor. Bis Anfang November können sich Parteien und Verbände zum Vorschlag äussern.
Kein Aargauer Sprachtest mehr
Im Gesetzesentwurf schlägt der Regierungsrat zudem vor, dass der Aargau für die Einbürgerungsverfahren keinen eigenen Sprachtest mehr anbietet. Der heutige Test überprüft das Hörverständnis des Gesuchstellenden. Der Bund verlangt jedoch neu, dass auch das mündliche und schriftliche Sprachverständnis getestet wird.
Die Entwicklung eines dem Bundesrecht entsprechenden eigenen Sprachtests im Aargau wäre aufwändig und nicht verhältnismässig. Daher soll auf die Durchführung eines kantonalen Sprachtests verzichtet werden, hält der Regierungsrat fest.
Stattdessen sollen Ausländer künftig einen Sprachtest bei einer Firma oder Organisation machen, die vom Bund hierfür zugelassen ist. Die Einbürgerungswilligen können dann der Gemeinde die entsprechende Bescheinigung vorweisen.