Im Jahr 2004 nahmen die Aargauerinnen und Aargauer die Schuldenbremse in einer Volksabstimmung an. Die Idee dahinter: Schulden, die der Kanton neu macht, müssen nach fünf Jahren wieder zurückgezahlt sein.
Allerdings: So ganz starr ist das Gesetz nicht (die Schuldenbremse steht im Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau). Es besagt nämlich auch, dass auf die Entwicklung der Konjunktur Rücksicht genommen wird.
Wenn die Wirtschaft nicht läuft, also in einer Rezession ist, kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden. «Damit bleibt dem Kanton Aargau ein ausreichendes Mass an finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten», schrieb der Regierungsrat im Abstimmungsbüchlein.
Ein Fact Sheet bereitet auf heisse Diskussion vor
Doch jetzt genügen dem Regierungsrat diese «Gestaltungsmöglichkeiten» offenbar nicht mehr. Die Regierung denkt darüber nach, die Schuldenbremse zu lockern. In den Unterlagen für die Grossratssitzung vom Dienstag, 30. Juni, liest man in einem Fact Sheet: «Der Regierungsrat prüft derzeit Modelle, wie die Anwendung der Schuldenbremse gestaltet werden kann, dass deren Wirksamkeit über die ganze Nutzungsdauer des Invesitionsvorhabens zur Anwendung kommt.»
Weiter erfährt man, dass der Regierungsrat im «kommenden Winter» dem Parlament entsprechende Anträge unterbreiten wird. Hinter den Kulissen arbeitet die Verwaltung bereits an diesen Anträgen.
Regierung will mehr Ausnahmen
Peter Reimann leitet die Abteilung Finanzen im Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) des Kantons. Die Schuldenbremse soll in zwei wichtigen Punkten gelockert werden, erläutert er auf Anfrage von Radio SRF:
- Durch Investitionen verursachte Defizite sollen nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen. Sie sollen also nicht nach 5 Jahren abgetragen werden, sondern über die normale Abschreibungsdauer von 25 Jahren.
- Die Schuldenbremse soll nicht nur in der Rezession ausgesetzt werden können. Ausnahmen sollen neu auch bei normaler Wirtschaftslage möglich sein.
Konkrete Investitionen, die ein Aussetzen der Schuldenbremse nötig machen würden, hat die Regierung momentan zwar nicht im Auge. Aber sie hat einen langfristigen Planungshorizont. Wenn vielleicht in 10 bis 15 Jahren im Aargau eine grössere Schule gebaut werden sollte (Kantonsschule?) oder wenn ein neues oder grösserer Gefängnis nötig sein sollte, könnte eine dannzumalige Regierung froh sein, wenn die Schuldenbremse diese Investition nicht verhindert oder zumindest erschwert.