Die Arbeitnehmer - Staatsangestellte und Lehrpersonen - würden demnach 43,6 Prozent des versicherten Lohnes in die APK bezahlen. Derzeit beträgt der Anteil 40 Prozent.
Die Arbeitnehmer sollen den zusätzlichen Sparbeitrag von 1,5 Prozent, der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes ab 2014 notwendig wird, selbst bezahlen. Das entschied die Kommission für allgemeine Verwaltung mit Stichentscheid des
Kommissionspräsidenten.
Wie die Kommission am Montag weiter mitteilte, soll der Grosse Rat und die Delegiertenversammlung der APK je die Hälfte des Vorstandes der Pensionskasse wählen. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, dass er und die Delegiertenversammlung den Vorstand wählen.
Über die umstrittene Revision des Pensionskassendekretes wird der Grosse Rat im November entscheiden.