Die Aargauer Kantonsangestellten müssen künftig eine Jahres-, Monats- oder Tages-Parkkarte lösen, wenn sie ihr Privatauto auf einem Pakplatz des Kantons abstellen. 750 Franken im Jahr, 75 Franken im Monat oder 5 Franken am Tag werden erhoben, erklärt Roberto Fröhlich, Generalsekretär des Finanzdepartements.
Die Regierung setzt damit einen Auftrag des Grossen Rates um. Fröhlich rechnet damit, dass der Kanton jährlich rund 1,5 Millionen Franken einnimmt durch Parkgebühren der Angestellten.
Einige Angestellte hätten bereits angekündigt, künftig den öffentlichen Verkehr benützen zu wollen, anstatt mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Laut Fröhlich könne der Kanton dadurch wohl Parkplätze abgeben, die er bisher gemietet hat, und dadurch sparen.
Parkgebühren auch für Politiker und Regierungsräte
Bewirtschaftet werden die Parkplätze durch eine externe Firma. Auf deren Homepage können die Parkkarten gelöst werden. Der Kanton Aargau erhält Ende Monat eine Gutschrift des Erlöses.
Wir wollen keine eigene Organisation aufbauen, um die Parkplätze zu bewirtschaften.
Kostenpflichtig sind ab dem 1. April nicht nur die Parkplätze der Aargauer Kantonsangestellten. Auch Richter, Grossräte und Regierungsräte müssen Parkgebühren bezahlen.
Solothurner bezahlen seit Jahren
Was für Aargauer Kantonsangestellte neu ist, kennen ihre Kollegen im Nachbarkanton schon lange. Solothurner Kantonsangestellte müssen seit Jahren eine monatliche Gebühr bezahlen, wenn sie ihr Auto vor dem Büro parkieren wollen. Diese beträgt 50 Franken im Monat für einen ungedeckten Parkplatz, 60 Franken für einen gedeckten, reservierte Parkplätze kosten das Doppelte.
Wir haben keine speziellen Polizisten angestellt, welche die Kantonsangestellten kontrollieren.
Anders als der Aargau kontrollieren die Solothurner nicht, ob die Kantonsangestellten eine Bewilligung fürs Parkieren haben. Man setze auf Selbstkontrolle, sagt Bernardo Albisetti, Sekretär des Bau- und Justizdepartements. Wer nicht bezahlt und einen Parkplatz des Kantons benützt, falle mit der Zeit auf.
Die Parkgebühr wird den Solothurner Kantonsangestellten automatisch vom Lohn abgezogen.