«Persönlich bedaure ich, dass das Bundesgericht die lebenslängliche Verwahrung, wie sie vom Aargauer Obergericht ausgesprochen wurde, aufgehoben hat», sagt der zuständige Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten in der Abendsendung des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF.
Als Staatsanwalt wolle er möglichst hohe Hürden aufbauen, damit der Mörder von Lucie nicht mehr freikomme, führt Aufdenblatten aus: «Ich könnte dies nicht verantworten».
«Ein Stück Rechtssicherheit geschaffen»
Dominik Aufdenblatten, leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Baden, ist allerdings froh um die Klärung der offenen Fragen. Das Bundesgerichtsurteil habe ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Nun sei klar, was die Voraussetzungen seien für die dauerhafte Verwahrung im Sinne der Verwahrungsinitiative.
Nach Ansicht der Bundesrichter darf diese Strafe nur ausgesprochen werden, wenn jemand «tatsächlich auf Lebzeiten keiner Behandlung zugänglich ist» und damit «ein zeitlich unbeschränktes Risiko für die Gesellschaft darstellt».
«Sehr hohe Schranke für Verwahrung»
Für Staatsanwalt Aufdenblatten ist dies «eine sehr hohe Schranke». Die dauerhafte Verwahrung, so wie sie das Volk gewollt habe, werde so kaum zur Anwendung gelangen, betonte Aufdenblatten.