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Aargau Solothurn Aargauer Staatsanwaltschaft ermittelt in der «Möbel-Affäre»

Wie kamen geheime Protokolle aus der Gesundheitskommission an die Medien? Dieser Frage geht nun die Aargauer Staatsanwaltschaft nach. Im Fall geht es um die Vergabe eines Beschaffungsauftrags im Sozialdepartement. Zudem überprüft die Finanzkontrolle nun das Beschaffungswesen aller Departemente.

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau nimmt das Beschaffungswesen der einzelnen Departemente unter die Lupe. Das beschloss das Büro des Grossen Rats und erteilte der Finanzkontrolle den Auftrag für die Sonderprüfung der Verwaltung.

Geprüft werden soll vor allem das Vorhandensein von geeigneten Führungs- und Entscheidungsprozessen sowie Kontrollsystemen, teilte das Büro am Mittwoch mit. Zudem wird die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) die Beschaffungen im Asylbereich vertieft behandeln.

Möbel für Asylunterkünfte als Auslöser

Die Finanzkontrolle war im März zum Schluss gekommen, dass das Departement Gesundheit und Soziales bei grösseren Einkäufen mehrmals gegen das Submissionsdekret vorstossen habe. Unwirtschaftliche Einkäufe oder persönliche Bereicherung stellte die Finanzkontrolle jedoch nicht fest.

Aargauerwappen am Grossratsgebäude.
Legende: Wer hat Informationen aus der zuständigen Grossratskommission weitergegeben? Stefan Ulrich/SRF

Auslöser für die Prüfung war die Beschaffung von Möbeln für Asylunterkünfte im Wert von 750'000 Franken und der Vorwurf der Vetternwirtschaft. Zwischen dem für die Möbelbeschaffung verantwortlichen Fachbereichsleiter und der Inhaberin der Firma in Luzern, welche die Möbel lieferte, bestand eine indirekte verwandtschaftliche Beziehung. Der Zuständige beim Kanton ist der Cousin des Ehemanns der Firmeninhaberin.

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Sektion Asyl und der Firma wurde mit Wissen der direkten Vorgesetzten geführt. Das verwandtschaftliche Verhältnis war aber nicht bekannt gewesen, wie die Prüfung der Finanzkontrolle weiter ergab. Die Luzerner Firma hatte die Möbel aus Kroatien bezogen.

Amts- und Kommissionsgeheimnis verletzt

Im Zusammenhang mit Sonderprüfung zum Fall des Möbelkaufs war es zu einer Verletzung des Kommissions- und Amtsgeheimnisses gekommen. Die Aargauer Zeitung zitierte Anfang April aus dem Protokoll der Kommission für Gesundheit und Soziales. Es gäbe Anzeichen, für mehrfache Verletzung des Amts- und Kommissionsgeheimnisses, sagt Grossratspräsident Marco Hardmeier im Interview mit Radio SRF.

Er habe sich bei der zuständigen Regierungsrätin und Frau Landammann Susanne Hochuli entschuldigt. Im Namen derer, die nicht korrekt gehandelt haben. Als Chef müsse man hinstehen, auch für Dinge, die man nicht selbst verbrochen habe, so der Grossratspräsident.

Wenn in einer Firma was schief läuft, steht der Chef hin und entschuldigt sich.
Autor: Marco Hardmeier Grossratspräsident

Das Büro des Grossen Rats missbilligt Amtsgeheimnisverletzungen nach eigenen Angaben ausdrücklich. Diese würden das Vertrauensverhältnis belasten und dazu führen, «dass der Meinungsbildungsprozess in den politischen Gremien gestört wird».

Die Oberstaatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen unbekannt, um das Leck zu finden. Grossratspräsident Hardmeier ist ziemlich sicher, dass sich dieses finden lässt.

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