Seit 2013 gelten in der Schweiz strenge Regeln für Raser und Raserei. Das Gesetz wurde verschärft. Raser werden härter angefasst, es drohen Ausweisentzüge von mindestens zwei Jahren, das Auto kann den Fahrern weggenommen werden, auch Freiheitsstrafen sind eine vorgesehene Strafe (Minimum 1 Jahr).
Freiheitsstrafe und Auto weg?
Zu spüren kriegt das Gesetz auch ein 58-jähriger deutscher Autofahrer, der nach Abzug der Toleranzwerte total 88 km/h zu schnell unterwegs war auf der Schweizer Autobahn. Diese Fahrweise gilt als qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln, begründet die Aargauer Staatsanwaltschaft ihre Forderung. Weiter habe der Mann keinen Führerausweis besessen.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und 4000 Franken Busse. Weiter verlangt die Staatsanwaltschaft, dass das Auto eingezogen und verwertet wird. Dies bedeutet, dass das Auto verkauft würde und das Geld für die Begleichung der Verfahrenskosten verwendet würde.
Den definitiven Entscheid fällt das Bezirksgericht Baden. Wann der Prozess stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Grosses Medienecho in Deutschland nach Artikel im «Spiegel»
Als der Mann im August vorüber festgenommen wurde waren die Reaktionen aus Deutschland heftig. «Auto weg, Strafverfahren, vielleicht sogar Gefängnis»: So brachte das Nachrichtenportal «Spiegel Online» die Sache auf den Punkt und klärte die Autofahrernation Deutschland über die «harten Strafen gegen Raser in der Schweiz» auf. 160'000 Personen beteiligten sich online mit Kommentaren zum Thema.