Der Kanton muss der Aargauer Wirtschaft unter die Arme greifen. Davon ist die Kantonsregierung überzeugt. Der Aargau habe hervorragende Voraussetzungen als Wirtschafts- und Wohnkanton, so die Regierung. Als Beispiele nennt sie die Nähe zu den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, und auch die niedrigen Steuern.
Um das Potenzial des Aargaus auszuschöpfen und sich im Wettbewerbe gegenüber anderen Standorten zu positionieren, brauche es eine gute Standortförderung, findet die Regierung. Bisher ist die Förderung des Wirtschafts- und Wohnstandorts jedoch befristet.
Das heisst, alle vier Jahre muss die Standortförderung dem Parlament einen Bericht vorlegen. Danach entscheidet das Parlament, wie es weitergeht. Die Regierung möchte dies ändern. Das Gesetz über die Standortförderung soll kein Ablaufdatum mehr haben.
Regierung will unbefristetes Standortförderungsgesetz
Anders sehen dies die Parteien SVP, FDP, BDP und EDU sowie die Aargauische Industrie- und Handelskammer. Sie wollen, dass das Parlament wie bisher alle vier Jahre über die Standortförderung entscheidet.
Trotz dieser Kritik bringt die Regierung nun eine Vorlage ins Parlament, welche eine unbefristete Standortförderung vorsieht. Damit gleiche der Kanton sein Gesetz den anderen Kanton an. Schliesslich sei der Aargau schweizweit eine Ausnahme. Könnte das Parlament weiterhin alle vier Jahre über die Standortförderung entscheiden, wäre dies ein Nachteil für den Standort Aargau gegenüber den anderen Kantonen, so die Regierung.
Nun muss das Kantonsparlament entscheiden.