Es gebe keine Anzeichen dafür, dass sein Mandant nicht therapierbar sei, sagte Urs Lienhard, der Anwalt des Vergewaltigers, am Montag gegenüber «Radio 32». Ein psychiatrisches Gutachten, das dem Obergericht vorlag, war allerdings zum Schluss gekommen, dass ein grosses Risiko weiterer sexueller Gewalt bestehe.
Der Mann hatte Anfang 2011 das damals 15-jährige Mädchen in seine Gewalt genommen, sexuell missbraucht und danach ins Tessin entführt. Kontaktiert hatte er das Opfer über eine als seriös geltende Internetplattform für Babysitting.
Bei seinem Urteil vom November letzten Jahres hatte das Aargauer Obergericht den Schuldspruch des Bezirksgerichtes Bremgarten bestätigt. Der Pflichtverteidiger hatte schon damals den Schuldspruch weitergezogen, um vor allem die ordentliche Verwahrung überprüfen zu lassen. Nun wird sich also auch das Bundesgericht mit dieser Frage beschäftigen.