Die Aargauer Steuerämter machen Druck. Wer die provisorischen Steuern nicht bezahlt, erhält bereits Mitte November eine erste Mahnung. Wird auch diese ignoriert, droht Ende Januar eine Betreibung. Allerdings haben die Gemeinden dabei auch einen gewissen Spielraum.
Spielraum für Gemeinden
Personen, welche ihre Steuern immer bezahlen, müssen nicht gleich betrieben werden. Bei solchen Personen können die Steuerämter der Gemeinden auch warten, bis die definitive Steuerrechnung vorliegt. Die meisten Aargauer Steuerzahler lassen es aber sowieso nicht darauf ankommen. Denn ab dem 1. November droht ein happiger Verzugszins. Andererseits wirkt alleine die Drohung einer Betreibung.
Wenig Steuerausstände im Aargau
Innerhalb von 10 Jahren haben sich deshalb die Steuerausstände im Aargau fast halbiert, sagte Max Ledergerber vom Aargauer Steueramt gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Früher hat jeder Fünfte sein Steuern nicht pünktlich bezahlt. Heute ist es nur noch jeder Zehnte.
Anders als im Aargau können die Steuerbehörden im Kanton Solothurn keinen Druck aufsetzten. Eine Betreibung der provisorischen Steuern ist im Kanton Solothurn nicht möglich. Der Druck mache aber auch nicht immer Sinn, ist der Chef des Solothurner Steueramts, Marcel Gehrig, überzeugt.
Zum Beispiel müssten so Personen, welche arbeitslos wurden, zu viel bezahlen. Das Geld muss aber danach wieder zurückbezahlt werden, sobald die definitive Steuerrechnung vorliegt. Im Kanton Solothurn müssen die Einwohner die Steuern erst bezahlen, wenn die definitive Rechnung vorliegt. Dadurch erhalten der Kanton und die Gemeinde ihre Steuern jedoch auch später.